Der eHBA für Ärzt:innen ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)
Auch für den eHBA für Zahnärzt:innen gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er Inhaber:innen als Angehörige ihrer Berufsgruppe aus.
Anders als die eHBA für die verkammerten Heilberufe verfügt der eHBA für Gesundheitsberufe (z. B. für Pflegekräfte oder Hebammen), den das eGBR herausgibt, über kein Lichtbild auf dem Ausweis.