Ja, der eArztausweis ist auch ein Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz, aber er enthält zusätzlich digitale Funktionen (s. auch Frage „Was bringt mir der eArztausweis?“)
Auch für den eZahnarztausweis gilt: Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.