Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist am 1. Oktober 2021 gestartet. Seither können AU-Bescheinigungen digital an die Krankenkassen übermittelt werden.
Dazu benötigen Praxen den Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems und des Konnektors (das so genannte eHealth-Update) sowie ein eHBA für die elektronische Signatur erforderlich.
Für Praxen, denen bislang die technische Ausstattung fehlt, gilt eine Übergangsfrist bis 30.06.2022, in der das alte Verfahren angewendet werden kann. Die KBV empfiehlt allerdings, schnellstmöglich auf die neuen digitalen Verfahren zu wechseln und die Software-Updates für Anwendung zu installieren.
Ab 1. Juli 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung.
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