Das eRezept sollte eigentlich zum 1. Januar 2022 starten. Dieser gesetzlich festgelegte Starttermin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Seit dem 1. Juli 2021 läuft in ausgewählten Praxen eine Testphase zur Ausstellung und Verarbeitung von eRezepten – zunächst nur in Berlin-Brandenburg, inzwischen bundesweit. Da es zunächst jedoch nur wenige Teilnehmer sowie eine geringe Zahl verarbeiteter Rezepte gab, wurde die bundesweite Testphase verlängert.

Nach offizieller Einführung des eRezepts werden sowohl Praxen als auch Patienten verpflichtet, es bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen.

Zu den technischen Voraussetzungen in der Praxis zählen eine TI-Anbindung per eHealth-Konnektor (für Komfortsignatur mit mit PTV4+-Update), ein eHBA (G2 für Komfortsignatur) sowie ein PVS-Update.

Mehr erfahren: