Hier erfahren Sie, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) vorgehen und wie Sie die notwendige Kartensperrung durchführen.

Wichtiger Hinweis zum KIM-Versand

Bei der Sperrung einer SMC-B können alle Mitarbeitenden, die mit der betreffenden Karte arbeiten, vorübergehend keine KIM-Nachrichten versenden. Erst nach dem Löschen der Zertifikate, täglich ca. 18 Uhr, ist der Versand von KIM-Nachrichten mit der Nachfolger-SMC-B wieder möglich.

Wann ist eine Kartensperrung erforderlich?

Wenn Ihnen Ihr medisign Ausweis (eHBA oder SMC-B) abhanden kommt (etwa durch Verlust oder Diebstahl), sollten Sie diesen unverzüglich sperren.

Bitte beachten Sie:

  • Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
  • Falls Sie neue Karte bzw. eine Ersatzkarte benötigen, ist diese kostenpflichtig.
  • Eine Sperrung stellt nicht automatisch eine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar: Wir benötigen eine schriftliche Vertragskündigung, sofern Sie keine Austausch- bzw. Ersatzkarte beantragen.

Wie funktioniert die Kartensperrung beim eHBA?

Sie können Ihren eHBA bei uns auf verschiedenen Wegen sperren (lassen):

Wie funktioniert die Kartensperrung bei der SMC-B?

Ihren Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) können Sie eigenständig in Ihrem Kundenkonto sperren. Hierzu benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.

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