Eine Ersatzkarte ersetzt einen bestehenden eHBA, der z. B. kaputt gegangen ist oder gestohlen wurde. Sie haben damit die Möglichkeit, in einem beschleunigten Verfahren einen neuen Ausweis zu beantragen, wenn die Voraussetzungen für eine Austauschkarte nicht mehr gegeben sind.
Voraussetzungen:
- Eine Ersatzkarte kann nur dann bestellt werden, wenn die zu ersetzende Karte gesperrt wurde.
- Ohne Sperrung ist kein Ersatz möglich. So ist sichergestellt, dass Ihnen die Erstkarte nicht länger in Rechnung gestellt wird.
So gehen Sie vor:
- Klicken Sie in Ihrem medisign Kundenkonto bei der betreffenden gesperrten Karte auf den Button „Ersatzkarte“.
- Sie werden zu einem vorbefüllten Kartenantrag geleitet; die Antragsdaten, die von der Erstkarte übernommen wurden, können Sie auf Wunsch ändern.
- Sie werden gebeten, ein neues Freischalt- und Sperrkennwort zu vergeben.
- Bitte senden Sie uns die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen als normale Briefsendung zu. Das Adressblatt finden Sie in den ausgedruckten Unterlagen.
- Denken Sie bitte auch daran, dass für die Ersatzkarte eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Hinweis:
- Die Ersatzkarte wird gemäß Preisblatt berechnet; zudem fällt eine Tauschgebühr an. Mit dem abgeschlossenen Ersatzkartenantrag werden der Vertrag und die zweijährige Mindestvertragslaufzeit der Erstkarte beendet. Nicht genutzte Monate des bereits bezahlten Vertragsjahres der Erstkarte werden dabei anteilig zurückerstattet.