Da medisign mittlerweile berechtigt ist, den Ausweis per Einschreiben Einwurf zu versenden, dürfte dieser Fall kaum noch eintreten, denn eine persönliche Entgegennahme oder Unterschrift Ihrerseits ist nun nicht mehr nötig. Der Einwurf in den Briefkasten wird auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post dokumentiert.

Zuvor war medisign verpflichtet, den Ausweis per Einschreiben Eigenhändig an Ihre Melde- bzw. Privatanschrift oder – falls im Antrag explizit gewünscht – an die verifizierte Praxis- bzw. Apothekenanschrift zu senden. Wenn Sie als Antragsteller:in das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen konnten und auch keine eine andere Person bevollmächtigt hatten, den eHBA für Sie entgegenzunehmen, wurde die Sendung in einer Postfiliale hinterlegt. Darüber erhielten Sie eine Benachrichtigung. Nach Angaben der Deutschen Post konnten Sie – oder ein:e Empfangsbevollmächtigte:r – mit dieser Benachrichtigung die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abholen. Die Vollmacht zum Empfang der Sendung lässt sich auf der Benachrichtigungskarte erteilen.

Ist die Sendung nicht zustellbar, geht sie zurück an uns. Unser Kundencenter wird sich dann proaktiv an Sie wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Wichtige Hinweise:

  • Gemäß gematik-Vorgabe darf medisign den eHBA sowie den Transport-PIN-Brief ausschließlich an die im eHBA-Antrag gewählte Anschrift versenden.
  • Sollte Ihre Meldeanschrift gewählt haben und diese sich nach der Antragstellung durch einen Umzug ändern, entspricht sie nicht mehr der im Antrag angegebenen Adresse. Ein Nachsendeantrag hilft in diesem Fall leider nicht: Das Nachsenden des Ausweises und des Transport-PIN-Briefes ist nach gematik-Vorgaben (sichere Lieferkette) nicht zulässig.
  • Falls Sie den Ausweis im Fall einer Adressänderung nicht in Empfang nehmen können, müssen Sie leider einen neuen eHBA-Antrag stellen.