Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken ist dies auf Wunsch möglich, wenn sie diese Option im Antrag entsprechend auswählen. Die Karte und der zugehörige PIN-Brief werden dann separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden gesendet.

Für Angehörige der anderen Heilberufsgruppen (z. B. Pflegekräfte, Physiotherapeut:innen und  Hebammen) gilt: SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, versenden wir ausschließlich an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden.