Nein, denn die Nutzung des eHBA ist unabhängig vom Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) und hat einen anderen Einsatzzweck.
Elektronische Heilberufsausweise sind personenbezogene Ausweise, d. h. sie weisen die Identität einer Person (Leistungserbringer wie z. B. Ärzte oder Therapeuten) und nicht die Identität einer Institution bzw. Betriebsstätte nach. Sie sind für bestimmte Fachanwendungen der TI erforderlich, u. a. für die qualifizierte elektronische Signatur von eRezepten oder eArztbriefen.