Hier erfahren Sie, wie Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder des Praxis- bzw. Institutionsausweises (SMC-B) vorgehen und wie Sie die notwendige Kartensperrung durchführen.

Wann ist eine Kartensperrung erforderlich?

Wenn Ihnen Ihr medisign Ausweis (eHBA oder SMC-B) abhanden kommt (etwa durch Verlust oder Diebstahl), sollten Sie diesen unverzüglich sperren.

Bitte beachten Sie:

  • Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.
  • Falls Sie neue Karte bzw. eine Ersatzkarte benötigen, ist diese kostenpflichtig.
  • Eine Sperrung stellt nicht automatisch eine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar: Wir benötigen eine schriftliche Vertragskündigung, sofern Sie keine Austausch- bzw. Ersatzkarte über das eHBA- bzw. SMC-B-Portal beantragen.

Wie funktioniert die Kartensperrung beim eHBA?

Sie können Ihren eHBA bei uns auf verschiedenen Wegen sperren (lassen):

Wie funktioniert die Kartensperrung bei der SMC-B?

Ihren Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) können Sie eigenständig im medisign Kundenportal  sperren.

Orange dotUm ins medisign Kundenportal zu gelangen, melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Adresse & Kennwort) an.

Orange dotHierzu benötigen Sie das Sperr- und Kartenkennwort, das Sie bei der Beantragung selbst vergeben hatten.

Orange dotSie haben nach der Sperrung die Möglichkeit, eine Ersatzkarte zu beantragen. Damit wird der bestehende Vertrag durch einen neuen Vertrag ersetzt.