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Signaturkarten-Anwendungen

Hier finden Sie Informationen zum Einsatzspektrum der medisign Heilberufsausweise, etwa die Authentifizierung an Portalen oder die Signatur von eArztbriefen.

Signatur elektronischer Arztbriefe

Welche Anwendungen kann ich mit dem eHBA nutzen?

Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Heilberufsangehörige die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. die eAU, den eArztbrief oder das eRezept.

Weitere Informationen zu den Anwendungsbereichen des eHBA für die verschiedenen Heilberufsgruppen finden Sie in der Rubrik „Lösungen“ >

Ab wann ist die ePA verpflichtend?

Ab 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringende verpflichtet, die ePA zu befüllen.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Patientenakte (ePA) >

Ist die eAU eine Pflichtanwendung?

Ja, der „gelbe Schein“ wurde im Oktober 2021 bundesweit durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) >

Ist das eRezept eine Pflichtanwendung?

Ja, das elektronische Rezept (eRezept) ist seit dem 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung.

Nähere Informationen finden Sie hier: Elektronisches Rezept (eRezept) >

Warum brauche einen eHBA für elektronische Arztbriefe?

Sie benötigen den eHBA zum einen, um in der Telematikinfrastruktur (TI) gegenüber Ihren Kommunikationspartnern zweifelsfrei Ihre Identität nachzuweisen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Ausweis eine rechtssichere elektronische Unterschrift erzeugen: die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Mehr erfahren: „Elektronischer Arztbrief“ >

Wie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Wer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?

Bitte wenden Sie sich in punkto Förderung an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Mehr erfahren: Elektronischer Arztbrief >

Portal-Anmeldung per Signaturkarte (eHBA)