Für Praxen gilt:

Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:

Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen.

Im medisign Kunden- und Antragsportal wird dieser zusätzliche Praxisausweis als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.

Hinweis: Sofern Ihrer Praxis laut Finanzierungsvereinbarung die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal zusteht, werden Ihnen die Kosten für eine weitere SMC-B erstattet.