Wenn Sie ein mobiles Kartenlesegerät für Haus- und Pflegeheimbesuche im Einsatz haben, benötigen Sie hierfür wahlweise:
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ⤏ oder
- eine zusätzliche SMC-B ⤏
Nur so können Sie auf die gesicherten Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zugreifen. Dieser zusätzliche Praxisausweis wird auch als „Zusatzkarte“ oder „zusätzliche Karte“ bezeichnet.
Aktuell steht das Zusatzkarten-Verfahren bei uns nicht zur Verfügung. Bitte beantragen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“).
Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Die Zusatzkarte berechnen wie eine reguläre SMC-B gemäß Preisblatt ⤏.