Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
www.medisign.de/folgekarte >
Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:
Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.