Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:

Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier:
www.medisign.de/folgekarte >

Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:

Nach Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.