Die Mindestvertragslaufzeit der SMC-B beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen Zeitraum von 12 Monaten, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Für Apotheken ist der „Vertrag über die Erstellung von Security Modul Card Typ B“ maßgeblich, der im medisign Kundenkonto abrufbar ist.
- Praxen und Gesundheitseinrichtungen finden die Bestellbestätigung für ihre SMC-B ebenfalls in ihrem medisign Kundenkonto.
Wichtige Hinweise:
- Eine Übertragung des Ausweises auf eine andere Betriebsstätte ist nicht möglich. Bei Änderung der Betriebsstätte wird die Karte gegen eine Einmalgebühr ausgetauscht (s. medisign Preisblatt ⤏).
- Ein Sonderkündigungsrecht bei Praxisschließung/Berufsaufgabe sowie eine anteilige Erstattung von Gebühren bei Kündigung sind gemäß unseren AGB nicht vorgesehen.
Nähere Informationen zur Kündigung entnehmen Sie bitte unseren AGB ⤏ (Absatz 13).