Für Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
- Die Übernahme des Kundenkontos und des Praxis-/Institutionsausweises (SMC-B) ist aus formalen Gründen nicht möglich.
- Bitte bestellen Sie über ein neues Kundenkonto auf www.smc-b.de Ihre eigene SMC-B.
- Beachten Sie bitte, dass der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden muss.
Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt:
Sofern das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) gleich bleibt, kann die SMC-B bis zum Ende ihrer Laufzeit weiterverwendet werden.