Das Sperr- und Kartenkennwort wurde von Ihnen selbst bei der Antragstellung festgelegt und lässt sich nach Produktion der Karte nicht mehr ändern; es ist nicht reproduzierbar. Das bedeutet, das Sie es nicht durch eine „Passwort-vergessen-Funktion“ wiederherstellen bzw. erneuern können.
Sollten Sie es nicht mehr wissen, finden Sie einen Hinweis darauf in Ihrer Bestell-Bestätigung, die über das Antragsportal abrufbar ist.
Falls Sie sich auch trotz dieser Merkhilfe nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern und dadurch Ihre SMC-B nicht freischalten können, müssen Sie leider eine neue kostenpflichtige Karte beantragen. Bitte denken Sie daran, die nicht mehr freischaltbare Karte zu kündigen.