Falls Sie sich für das POSTIDENT in einer Postfiliale entschieden haben, muss die Identifizierung innerhalb von 3 Monaten nach der SMC-B-Antragstellung erfolgen. Die Frist startet mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich beantragen“.
Bei Überschreitung dieser Frist verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit. Dann kann medisign den SMC-B-Antrag nicht weiter bearbeiten und muss diesen ablehnen. Es ist erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
Gehen Sie nun bitte wie folgt vor:
- Melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto ⤏ an.
- Generieren Sie einen neuen SMC-B-Antrag.
- Nach Fertigstellung Ihres neuen Antrags laden Sie die Bestellbestätigung herunter und drucken diese aus.
- Laden Sie auf der Website der Deutschen Post AG den POSTIDENT-Coupon herunter und drucken Sie ihn aus.
- Mit diesem POSTIDENT-Coupon und dem Ausweisdokument, das Sie im Antrag verwendet haben, lassen Sie sich bitte in einer Postfiliale identifizieren.
Wichtige Hinweise:
- In der Postfiliale werden die Antragstellenden in der Regel nicht auf die Fristüberschreitung hingewiesen. Umso wichtiger ist es deshalb, auf das „Gültig bis“-Datum im POSTIDENT-Coupon zu achten!
- Außerhalb der Antragstellung ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen neuen POSTIDENT-Coupon auszustellen. Denn POSTIDENT-Coupons sind jeweils immer an einen Antrag und dessen Antragsnummer gebunden. Daher bitten wir Sie vorzugehen, wie oben beschrieben.
- Bitte beachten Sie, dass medisign aus Sicherheitsgründen keinerlei Dokumente (z. B. Meldebescheinigungen) aus vorherigen Anträgen in einem neuen Antrag verwenden darf.