Laut Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit, (kostenpflichtig) mehrere gültige eHBA inne zu haben. Über die genaue Anzahl entscheidet die zuständige Ärztekammer.
Aktuell steht das Zusatzkarten-Verfahren bei uns nicht zur Verfügung. Bitte beantragen Sie einen neuen Ausweis („Erstantrag“).
Denken Sie bitte auch daran, dass hierfür eine erneute Identifizierung erforderlich ist.
Die Zusatzkarte berechnen wir wie einen regulären eHBA gemäß Preisblatt ⤏.