Die Begriffe elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und elektronischer Arztausweis werden häufig synonym verwendet. Wir sehen eHBA als die allgemeinere, für alle Heilberufsgruppen gültige Bezeichnung.
Um nach Zielgruppen zu differenzieren, sprechen wir auch vom eArztausweis, eZahnarztausweis, ePsychotherapeutenausweis und eApothekerausweis. Bei allen vier Ausweisarten handelt es sich um eHBA.
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