Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) sowie einige Kammern ermöglichen keine Direktbeantragung des eHBA im medisign Antragsportal. In diesem Fall leiten wir die Antragsteller:innen daher zunächst auf das Mitgliederportal Ihrer Kammer.

Angehörige nicht-verkammerter Heilberufe (z. B. Hebammen, Pflegefachkräfte) finden einen Link zum NRW-Serviceportal, um dort die Vorgangsnummer des eGBR für ihren eHBA zu beantragen.

Folgen Sie im jeweiligen Portal bitte den dortigen Hinweisen und wählen Sie medisign als eHBA-Anbieter aus.

Je nach Portal werden Sie:

  • vom Mitgliederportal direkt auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im medisign Antragsportal weitergeleitet oder
  • Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie im medisign Antragsportal bitte in das dafür vorgesehene Feld eintragen.

 

Hinweise für Heilberufe mit eigener Kammer:

  • Für die Anmeldung am Mitgliederportal Ihrer Kammer benötigen Sie i. d. R. Zugangsdaten Ihrer Kammer.
  • Die Mitarbeiter von medisign haben keinen Zugang zu den Kammerportalen, so dass uns die kammerspezifischen Prozesse nicht bekannt sind. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur eHBA-Beantragung im Kammerportal daher direkt an Ihre Kammer.
  • Ob per Weiterleitung oder mit Vorgangsnummer: Sie gelangen bei uns zu einem Antrag, der durch Ihre Kammer bereits mit Ihren Stammdaten vorbefüllt ist. Diese bereits vorausgefüllten Felder sind nicht mehr durch Sie bearbeitbar. Wenn Sie hier Unstimmigkeiten entdecken, müssten Sie sich bitte an Ihre Kammer wenden, damit diese die Stammdaten entsprechend ändern kann.

 

Hinweise für Heilberufe ohne eigene Kammer (eGBR):