Gemäß einer Vorgabe der gematik bei der Beantragung der SMC-B seit 1. April 2023 eine Identifizierung der Antragsteller:innen erfolgen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch Folgekarten.

Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „Identifikation“ im Online-Antrag.

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