Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (in der Regel 5 Jahre).
Um Ihre Praxis/Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die TI anbinden zu können, müssen Sie sich einen neuen Ausweis (Folgekarte) ausstellen lassen.
Die Beantragung ist ab 3 Monate vor Ablauf der Vorgängerkarte möglich. Ihr bestehender Vertrag wird mit der Folgekarte verlängert.
Informationen zur Antragstellung und Inbetriebnahme von SMC-B Folgekarten finden Sie gebündelt hier: