Die Zertifikate auf Ihrer SMC-B haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine begrenzte Lebensdauer (technische Laufzeit).
Um Ihre Praxis oder Apotheke über diesen Zeitraum hinaus an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden zu können, müssen Sie rechtzeitig vor dem Ende der technischen Laufzeit eine Folgekarte beantragen.
Für Gesundheitseinrichtungen (Kartenherausgeber eGBR) gilt: Rechtzeitig vor dem Ablauf der technischen Laufzeit muss eine neue SMC-B beantragt werden.