Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese in Ihrem Kundenkonto sperren.
Auch der Kartenherausgeber (z. B. zuständige KV oder Apothekerkammer) ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).