Falls Sie Ihnen Ihre SMC-B abhanden kommt (z. B. Verlust, Diebstahl), sollten Sie diese im medisign Antragsportal sperren.
Auch die K(Z)V bzw. (Landes-)Apothekerkammer als Kartenherausgeber ist berechtigt, Karten zu sperren, z. B. wenn der Praxis- oder Apothekeninhaber seine Tätigkeit einstellt (und im Falle einer Praxis die BSNR endet).