Sie müssen den Praxisausweis neu beantragen, da sich die Art der Betriebsstätte nicht mehr ändern lässt, nachdem der Antrag einmal eingereicht wurde. Wenn Sie den neuen Antrag stellen, erhalten Sie selbstverständlich nur eine SMC-B.
Sie müssen den Praxisausweis neu beantragen, da sich die Art der Betriebsstätte nicht mehr ändern lässt, nachdem der Antrag einmal eingereicht wurde. Wenn Sie den neuen Antrag stellen, erhalten Sie selbstverständlich nur eine SMC-B.