Wenn Sie einen medisign eHBA der Vorläufergeneration (auch Generation 0 genannt) nutzen, können Sie diesen auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten gegen den Ausweis der 2. Generation (eHBA G 2.1) eintauschen.
Den Antragsprozess für den neuen Ausweis inkl. Lichtbild und Identifizierung müssen Sie gemäß den Vorgaben der gematik allerdings trotzdem durchlaufen. Der neue Ausweis wird Ihnen also nicht automatisch zugesendet.
Voraussetzung für den Wechsel ist, dass Ihre Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV 3), im Einsatz hat.
Der eHBA G2 wird mit der Gebühr gemäß medisign-Preisblatt berechnet. Der vorhandene Kartenvertrag für Ihren eHBA G0 wird bei Antragstellung des eHBA G2 auf www.ehba.de kostenfrei gestellt.
Wichtiger Hinweis: Damit der alte Vertrag kostenfrei gestellt werden kann, geben Sie bitte unter Punkt 5 des Antragsformulars („Konto & Zahlung“) die Kartennummer Ihres bisherigen Ausweises sowie Ihre Kundennummer an. Diese Angaben können Sie Ihren bisherigen Rechnungen entnehmen. Sie dienen dazu, Bestandskunden zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.
Mehr erfahren: Beitrag „Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zum eHBA G2“ >