1. Zertifikate:
Elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.0 verfügen ausschließlich über RSA-Zertifikate, während eHBA der Generation 2.1., die bis Ende 2025 ausgegeben wurden, sowohl RSA- als auch ECC-Zertifikate beinhalten – je eines für die qualifizierte Signatur (QES), die Verschlüsselung (ENC) und die Authentifizierung (AUT).
Seit Anfang 2026 werden eHBA 2.1 ausgegeben, die ausschließlich über ECC-Zertifikate verfügen (ECC-only). Diese basieren auf der Elliptischen-Kurven-Kryptografie und erfüllen damit die aktuell höchsten Sicherheitsstandards.
2. Versionsnummer:
Die eHBA der Generation 2.0 tragen die Versionsnummer 3.20, die eHBA G 2.1 hingegen die Versionsnummer 10.21.
Die Versionsnummer ist auf der Karten-Rückseite abgebildet: Bei den eArztausweisen ist sie über dem medisign Logo zu finden, bei den ePsychotherapeutenausweisen links an der oberen Kante und bei eZahnarztausweisen über dem Datacode unten rechts. Bei den eApothekerausweisen ist die Versionskennung nicht auf der Karte aufgedruckt.
3. Kartenchip:
Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich auch optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechteckig (statt quadratisch) und hat weniger Felder.
Eine Abbildung der beiden Kartengenerationen (am Beispiel eines eArztausweises) zum Vergleich finden Sie hier: