Bei einer Namensänderung, etwa durch Heirat, ist es nicht möglich, den Namen in Ihrem elektronischen Heilberufsausweis zu ändern. Da Ihr eHBA Sie als Person in der Telematikinfrastruktur TI) ausweist, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Wegen der Änderungen Ihrer persönlichen Daten ist es zudem erforderlich, dass Sie sich erneut identifizieren lassen.

Ihren bisherigen Vertrag kündigen Sie bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Sollte Ihr Kartenherausgeber (z. B. Kammer, eGBR) die Antragstellung über eine Vorbefüllung anbieten, müssen zunächst Ihre Daten beim zuständigen Kartenherausgeber geändert werden, damit in Ihrem neuen vorbefüllten Antrag auch Ihr neuer Name angezeigt wird.