Für Arzt-, Zahnarzt-, Psychotherapiepraxen sowie Apotheken gilt:
Dies ist auf Wunsch möglich, wenn sie diese Option im Antrag entsprechend auswählen. Die Karte und der zugehörige PIN-Brief werden dann separat und mit zeitlichem Versatz per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden gesendet.
Für Leistungserbringer-Institutionen ohne eigenen Körperschaften gilt:
(z. B. Betriebsstätten der Geburtshilfe, Physiotherapie oder Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege)
SMC-B, die vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, werden ausschließlich per Einschreiben Einwurf an die Melde- bzw. Privatadresse der/s Antragstellenden geliefert.