Nein, eine Sperrung Ihres eHBA stellt keine Kündigung des jeweiligen Kartenvertrags dar. Dasselbe gilt für die SMC-B.

Ob die Kartensperrung aufgrund der mehrfachen Falscheingabe eines Kennworts bzw. einer PIN oder nach Verlust der Karte erfolgte: medisign benötigt eine schriftliche Vertragskündigung, sofern keine Austausch- bzw. Ersatzkarte über das Kundenportal beantragt wird.

Hinweis: Bei einer Kartensperrung wird Ihr eHBA bzw. Ihre SMC-B unwiderruflich zerstört und kann nicht wieder entsperrt werden.