Wird in der Nebenbetriebsstätte ein eigenes Kartenlesegerät eingesetzt, ist dort auch eine eigene SMC-B nötig – auch wenn insgesamt nur ein Konnektor in Betrieb und die Nebenbetriebsstätte per VPN an die Hauptbetriebsstätte angebunden ist.
Sollten Sie nicht wissen, wie viele Praxisausweise Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV/KZV.