Um die Anforderungen an die qualifizierte Signatur (QSig) zu erfüllen, muss Ihr Lesegerät grundsätzlich eine eigene Tastatur besitzen. Je nach Ausstattung werden Chipkartenleser in Sicherheitsklassen unterteilt:

  • Klasse-2-Leser: besitzt eine Tastatur und gewährleistet, dass sich die Kartenfunktionen (z. B. Signaturbestätigung per PIN-Eingabe am Lesegerät) ohne Sicherheitsrisiken ausführen lassen
  • Klasse-3-Leser: besitzt Tastatur und Display; bietet noch weitergehende Sicherheits- und Komfortmerkmale durch das eigene Display, das die Tastatureingaben direkt am Lesegerät anzeigt.

Beim CHERRY SmartTerminal ST-2100 handelt es sich um einen Klasse-2-Leser, beim REINER SCT cyberJack® one um einen Klasse-3-Leser. Diese beiden Geräte sind für den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises in der Telematikinfrastruktur nicht geeignet.

Sie benötigen ein zugelassenes eHealth-Kartenterminal für die TI. Eine Übersicht finden Sie in der gematik-Zulassungsübersicht ⤏. Für nähere Informationen oder bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Software- bzw. TI-Anbieter.