Für die bei der eHBA-Beantragung notwendige Identifizierung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument: Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Zudem ist für die Ausstellung des eHBA ein Nachweis Ihrer Meldeanschrift erforderlich. Auf einem deutschen Personalausweis ist diese auf der Rückseite vermerkt.

Beim Reisepass ist dies jedoch nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Reisepass als Ausweisdokument nutzen, müssen Sie daher – zusammen mit Ihren Antragsunterlagen – eine der folgenden Bescheinigungen als Kopie bei uns einreichen:

  • bei EU-Bürger:innen: eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • bei anderen Nicht-EU-Bürger:innen: einen Aufenthaltstitel (EAT)
  • bei Bürger:innen aus der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien (da diese entweder keinen Aufenthaltstitel erhalten oder auf diesem keine Meldeanschrift abgedruckt ist): eine Meldebescheinigung (darf nicht älter als 3 Monate sein)