Laut aktueller Vorgabe seitens der gematik ist bei der Beantragung des eHBA G2 auch für Inhaber von Vorläuferausweisen (eHBA G0, ZOD-Karten) eine erneute persönliche Identifizierung erforderlich. Ebenso müssen Bestandskunden den gesamten Antragsprozess für den eHBA G2 durchlaufen.
Auch wenn sich die wesentlichen Vertragsdaten nicht geändert haben, sind wir dazu verpflichtet, diese erneut anzufordern. Dies gilt neben den Ident-Daten übrigens auch für bereits gespeicherte Daten und Unterlagen, zum Beispiel vorliegende Passfotos oder ältere Meldebescheinigungen.
Für die Identifizierung steht Ihnen das bewährte POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG zur Verfügung. Der erforderliche POSTIDENT-Coupon liegt den ausgedruckten Antragsunterlagen bei.
Wichtige Hinweise:
- Das POSTIDENT-Verfahren hat sich im September 2020 geändert: Die Antragsunterlagen werden nicht mehr durch die Postfiliale an medisign verschickt, sondern nur noch die Ident-Daten auf elektronischem Wege.
- Die Identifizierung muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen; die 14-Tage-Frist beginnt mit der Bestellung im medisign Antragsportal, d. h. mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich beantragen“.
- Nach Fristüberschreitung verliert der POSTIDENT-Coupon, den Sie mit Ihren Antragsunterlagen ausgedruckt hatten, seine Gültigkeit. In der Folge kommt es zur Ablehnung des Antrags.
- Senden Sie Ihre Antragsunterlagen bitte als normale Briefsendung (nicht als Einschreiben) selbst an die medisign GmbH. Ein entsprechendes Adressblatt liegt den Antragsunterlagen bei. Den POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für Ihre Unterlagen behalten Sie bitte: Schicken Sie diese bitte nicht ein.
Nährere Informationen zur Identifizierung finden Sie in unseren FAQ sowie hier: