Blick in die Zukunft der Patientenversorgung
Von lebensrettenden Notfalldaten bis zur elektronischen Patientenakte - das E-Health-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz sehen eine Reihe von medizinischen Anwendungen vor, für die Arztpraxen einen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und einen elektronischen Arztausweis (eHBA) benötigen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) bietet künftig Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen, welche die medizinische Versorgung verbessern sollen. Diese lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Die Vorgaben sind im E-Health-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft trat, festgehalten. Ergänzt werden diese durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (kurz DVG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
In den gesetzlichen Vorgaben sind auch Fristen genannt, bis wann sich Praxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein müssen und in der Lage sein sollen, bestimmte Anwendungen zu nutzen.
Dazu sind verschiedene technische Komponenten notwendig, unter anderem der elektronische Praxisausweis (SMC-B) als "TI-Zutrittskarte" sowie der elektronische Arztausweis (eHBA) für den Zugriff auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten und die qualifizierte digitale Signatur. Diese beiden TI-Bausteine sind bei medisign erhältlich.
Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte seit dem 1. Juli 2019, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.
Bei den freiwilligen Anwendungen obliegt es allein den Versicherten, ob sie diese Angebote in Anspruch nehmen möchten. Nur mit ihrer Zustimmung dürfen zum Beispiel Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.
Elektronische Arztbriefe sollen künftig mit dem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und über den Kommunikationsdienst KIM in der Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt werden. Sender und Empfänger erhalten dafür eine die Vergütung.
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser wird künftig auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abrufbar sein. Ärzte und Apotheker sollen ihn dann direkt auf der eGK aktualisieren.
Alle Versicherten haben in Kürze die Möglichkeit, notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) auf ihrer eGK eintragen zu lassen, damit diese im Ernstfall schnell abrufbar sind. Für das Anlegen des Notfalldatensatzes benötigt der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Versicherte haben künftig Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, in der z. B. Befunde, Diagnosen oder der Impfausweis aufbewahrt werden können. Damit erhalten sie erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Die ePA ist freiwillig und kostenfrei.
Patienten sollen künftig Daten in einem Online-Fach ablegen und außerhalb der Praxis eigenständig einsehen können, z. B. selbst gemessene Blutzuckerwerte. Die Daten aus der ePatientenakte können auf Wunsch auch aufgenommen werden.
Telemedizinische Leistungen, z. B. die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen oder Online-Videosprechstunden, sollen v. a. älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute kommen. Diese werden Ärzten teilweise bereits vergütet.
Ab 2021 soll die eAU starten: Praxen übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkassen; Versicherte geben zunächst weiterhin den Papier-Durchschlag an ihre Arbeitgeber weiter. Ab 2022 sollen dann die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU digital zur Verfügung stellen.
Ärzte erstellen künftig ein eRezept aus, das der Patient wahlweise als Ausdruck oder auf sein Smartphone übermittelt bekommt. Es enthält einen 2D-Code, der in der Apotheke einlesbar ist. Über eine App auf dem Smartphone lassen sich Medikamente in der Wunschapotheke vorbestellen.
Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich künftig Nachrichten und Dokumente schnell und sicher über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg per E-Mail austauschen. Mit dem eHBA können sich Kommunikationspartner authentifizieren und Dokumente digital unterschreiben.
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