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Wechsel von medisign Vorläuferausweisen zu eHBA der 2. Generation

Wer noch einen medisign eHBA-Vorläuferausweis (Generation o) besitzt, kann auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit zum aktuellen Release (Generation 2*) wechseln. Wichtig ist, bei der Online-Beantragung des neuen eHBA die Kunden- und Kartennummer des Vorläuferausweises anzugeben, damit medisign den alten Kartenvertrag kostenfrei stellen kann. 

medisign eHBA

Bequeme Komfortsignatur

Die TI-Anwendungen eRezept und eAU stehen in den Startlöchern und sollen im ersten Halbjahr 2022 eingeführt werden. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, zum eHBA der 2. Generation* zu wechseln. Im Gegensatz zu ihren Vorläufern unterstützen die neuen Ausweise in Verbindung mit einem E-Health-Konnektor die zeitsparende Stapelsignatur.

Mit einem PTV4+Konnektor ist darüber hinaus die bequeme Komfortsignatur möglich: Mit einer einzigen PIN-Eingabe lassen sich nach und nach (z. B. über den Arbeitstag verteilt) bis zu 254 Dokumente rechtsgültig elektronisch signieren – schnell und ohne erneute PIN-Authentisierung. Diese Funktion ist mit den Vorläuferausweisen nicht nutzbar.

Neue Antragstellung notwendig

Voraussetzung für den Wechsel zum aktuellen Release des eHBA: Die Praxis hat einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) im Einsatz , also einen Konnektor mit eHealth-Update (ab PTV 3).

Gemäß den Vorgaben der gematik müssen auch medisign Bestandskund:innen den gesamten Antragsprozess durchlaufen, wenn sie einen eHBA der 2. Generation bestellen möchten. Der neue Ausweis wird also nicht automatisch an sie ausgeliefert.

Erneute Identifizierung erforderlich

Für Inhaber:innen von Vorläuferausweisen ist zudem eine erneute persönliche Identifizierung erforderlich. Da das KammerIdent-Verfahren von den Kammern nicht mehr angeboten wird, ist die Identifizierung per POSTIDENT mittlerweile das gängige Verfahren. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach eHBA-Antragstellung erfolgen; sonst verliert der POSTIDENT-Coupon seine Gültigkeit.

Auch wenn sich die wesentlichen Vertragsdaten nicht geändert haben, ist medisign als Vertrauensdiensteanbieter (VDA) dazu verpflichtet, diese erneut anzufordern. Dies gilt neben den Ident-Daten übrigens auch für bereits gespeicherte Daten und Unterlagen, zum Beispiel vorliegende Passfotos oder ältere Meldebescheinigungen. Das bedeutet, dass Bestandskund:innen erneut ein Foto im Passbildformat sowie (falls sie sich mittels Reisepass identifizieren) die Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (bzw. eines Aufenthaltstitels) einreichen müssen.

Geändertes POSTIDENT-Verfahren

Ein wichtiger Hinweis für Bestandskund:innen: Das POSTIDENT-Verfahren hat sich im September 2020 geändert: Die Antragsunterlagen werden nicht mehr durch die Postfiliale an medisign verschickt, sondern nur noch die Ident-Daten auf elektronischem Wege.

Antragsteller:innen müssen die Unterlagen daher selbst als normale Briefsendung an die medisign GmbH versenden. Ein entsprechendes Adressblatt liegt den Antragsunterlagen bei. Der POSTIDENT-Coupon sowie die Kopien für die eigenen Unterlagen sollten nicht mit eingeschickt werden.

So wird der alte Vertrag kostenfrei

Bei der Beantragung des neuen eHBA im medisign Antragsportal auf www.ehba.de müssen Bestandskund:innen unter Punkt 5 des Antragsformulars ("Konto & Zahlung") die Kartennummer des bisherigen Ausweises und die Kundennummer eintragen, damit medisign den alten Vertrag kostenfrei stellen kann. Diese Angaben lassen sich den bisherigen Rechnungen entnehmen. Sie dienen dazu, Inhaber:innen von Vorläuferausweisen (G0) zu identifizieren; andernfalls läuft der alte Vertrag weiter und muss separat gekündigt werden.

Neue eHBA werden mit der Gebühr gemäß medisign-Preisblatt berechnet. Hierbei ist zu beachten: Während die Vorläuferausweise immer monatsweise im nachfolgenden Monat berechnet wurden, werden die Ausweise der 2. Generation jetzt jahresweise und im Voraus berechnet. So kann es passieren, dass unmittelbar nach dem Wechsel zum neuen Release in einem Monat einmalig zwei Ausweise berechnet werden: der bisherige Ausweis (die Rechnung bezieht sich ja auf den Vormonat) und der neue eHBA (der ja für das gesamte Jahr vorausgezahlt wird).

Vorläuferausweis erkennen

Bei den Vorläuferausweisen handelt es sich um elektronische Arzt- oder Zahnarztausweise der Generation 0 oder ZOD-Karten, ausgestellt vor 08/2020. Wer sich nicht sicher ist, welche Ausweis-Generation er/sie besitzt, erfährt hier mehr:
"eHBA: So erkennen Sie die Ausweis-Generation" >

Quellen & weitere Informationen

 

* Die 2. Kartengeneration umfasst die Releases G2.0 und G2.1. Bei medisign werden inzwischen eHBA G2.1 produziert (Update des Beitrags am 11.01.22).

 

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Katja Chalupka
 

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