Menu

TI-Bestellfrist endet: Auch an Praxisausweis denken!

In wenigen Wochen endet die Bestellfrist für die technischen Komponenten, die Praxen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen. Wer bis zum 31. März 2019 nicht bestellt hat, muss ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend mit einem einprozentigen Honorarabzug rechnen - so lange, bis die Praxis den ersten Versichertenstammdaten-Abgleich vornimmt.

SMC-B Karte

Laut Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, müssen Praxen bis zum 30. Juni dieses Jahres an die TI angeschlossen sein und den ersten Versichertenstammdaten-Abgleich durchgeführt haben. Verbindlich zu bestellen ist die erforderliche Technik allerdings bereits bis zum 31. März 2019.

Nachweis gegenüber K(Z)V

Dies müssen die Praxen gegenüber ihrer zuständigen Kassenärztlichen Verei­nigung (KV) bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) auch nachweisen. Auf die sonst drohenden Sanktionen hat die KV Hessen ihre Mitglieder jetzt in einem Rundschreiben hingewiesen. Sie arbeitet derzeit "an einer bürokratiearmen Selbsterklärung im KV-SafeNet", mit der Praxen die rechtzeitige Bestellung bestätigen können.

Nordrhein: Mehrheit der Praxen noch ohne TI-Anschluss

Nach Angaben der KV Nordrhein ist die Mehrheit der Praxen in Nordrhein noch nicht an die TI angeschlossen. Im Januar wurden alle Praxen angeschrieben, die bis dato weder angeschlossen waren noch eine Bestellbestätigung ihres IT-Dienstleisters bei der KV eingereicht hatten. Dem Brief lag ein Formular bei, mit dem die Praxis erklären kann, dass sie die Komponenten inzwischen bestellt hat. Es kann per Post, Fax oder Mail an die KV zurückgesendet werden. "Die Komponenten für den Einstieg stehen inzwischen zur Verfügung", heißt es in der KVNO aktuell vom 4. Februar 2019. "Die Hersteller bieten den Praxen in der Regel Komplett-Pakete an, sogenannte Bundles."

Praxisausweis muss separat bestellt werden

Bei der Bestellung des TI-Ausstattungspakets sollten Praxen auch an den elektronischen Praxisausweis, ebenfalls Institutionsausweis oder Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt, denken. Denn für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten ist die kleine Karte zwingend erforderlich. Wichtig: Sie ist nicht automatisch in den TI-Bundles enthalten! Aufgrund des Prüfverfahrens durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen müssen Praxen ihre/n Ausweis/e selbst bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) wie medisign beantragen.

Praxen sollten den Praxisausweis rechtzeitig vor dem geplanten Installationstermin online bestellen. Da das Ende der TI-Bestellfrist immer näher rückt, sind das Bestellaufkommen und die daraus resultierende Produktionsauslastung derzeit sehr hoch. Praxen sollten deshalb bei ihrer Planung bedenken, dass die Lieferzeit bei medisign aktuell bis zu sechs Wochen betragen kann.

Quellen & weitere Informationen

  • Informationen zum medisign Praxisausweis & Online-Bestellmöglichkeit: www.smc-b.de
  • Rundschreiben der KV Hessen: "Letzter Aufruf: Kümmern Sie sich nun dringend um den Anschluss an die Telematikinfrastruktur!"
  • KVNO aktuell (4.2.19): "Bestellbestätigung bis 31. März an die KV"

 

Autor: Katja Chalupka

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf

Pressekontakt

Ansprechpartner für Kunden:

medisign Kundencenter

Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.