Telematikinfrastruktur: „Mehr Zeit für den Patienten“
21.05.2019
Die Telematikinfrastruktur hat nach Einschätzung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank das Potenzial, den Alltag von Ärzten und die Kommunikation mit Patienten zu erleichtern. Dank des schnelleren Zugriffs auf die Behandlungsdaten bleibe zudem mehr Zeit für den Patienten.
Mit seinem Entwurf für ein "Digitale Versorgung"-Gesetz (Digitalisierungsgesetz), das er in der vergangenen Woche vorgestellt hatte, möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das deutsche Gesundheitswesen in die Moderne führen und die Vernetzung vorantreiben. Das Gesetzesvorhaben sieht u. a. folgende Maßnahmen/Neuerungen vor:
- Vertragsärzte sind ab 2021 dazu verpflichtet, Gesundheitsdaten (neben Röntgenbildern und Befunden z. B. auch Impfstatus, Mutterpass, U-Untersuchungen und das Zahn-Bonus-Heft) auf Nachfrage ihrer Patienten in einer bestehenden elektronischen Patientenakte zu speichern bzw. eine anzulegen. Hierfür ist eine Vergütung vorgesehen (bis spätestens 1. Juli 2020 im EBM).
- Ärzte dürfen künftig z. B. auf ihrer Homepage für Videosprechstunden werben, damit Patienten leichter Praxen finden, die telemedizinische Leistungen anbieten.
- Die TI soll zügig ausgebaut werden: So sollen sich Apotheken bis März 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 an die TI anschließen. Andere Gesundheitsberufe (z. B. Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, Hebammen) können sich freiwillig anschließen - die Kosten werden erstattet.
- Ärzte können künftig Gesundheits-Apps (z. B. digitale Tagebücher für Diabetiker) verschreiben. App-Entwickler erhalten eine auf zwölf Monate beschränkte Zulassung und müssen in diesem Zeitraum Versorgungsvorteile nachweisen.
Schärfere Sanktionen für TI-Verweigerer
Um den Ausbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen, sind zudem schärfere Sanktionen für TI-Verweigerer vorgesehen: Wer ab März 2020 noch nicht an die TI angeschlossen ist, muss mit einer Honorarkürzung von 2,5 Prozent rechnen. Bislang gilt eine Kürzung von einem Prozent, wenn eine Praxis nicht in der Lage ist, die ab 1. Juli 2019 verpflichtende TI-Anwendung Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Schätzungen zufolge hat jedoch noch immer ein Drittel der niedergelassenen Ärzte bislang keine TI-Komponenten im Betrieb, berichtet die apoBank.
TI-Anschluss lohnt sich auch für Praxisabgeber
Nach Einschätzung der Standesbank wird die TI die Abläufe in den Praxen beschleunigen und diese für kommende digitale Fachanwendungen vorbereiten, wie z. B. die elektronische Patientenakte, das E-Rezept oder das Notfalldatenmanagement. "Der Aufwand lohnt sich", sagt Peter Schlögell, medisign-Geschäftsführer und Bereichsleiter Standesorganisationen bei der apoBank. "Denn TI bedeutet eine sichere Verbindung für den Austausch sensibler Daten - gerade im Bereich des Gesundheitswesens eine elementare Rahmenbedingung. Vor allem aber verschafft TI den Praxisinhabern durch den schnelleren Austausch und Zugriff auf die Behandlungsdaten künftig mehr Zeit für den Patienten."
Die apoBank empfiehlt auch denjenigen, die ihre Praxis bald abgeben möchten, diese noch an die TI anzuschließen. "Für einen potenziellen Interessenten wird die TI-Fähigkeit sicher ein wichtiger Bestandteil bei der Bewertung der Praxis sein", erklärt Schlögell.
Auftrieb für den eArztbrief?
Laut geplantem Digitalisierungsgesetz soll es künftig für Arztbriefe per Fax deutlich weniger Honorar geben als für elektronische Arztbriefe. Nach der bisherigen Regelung (gemäß E-Health-Gesetz vom 21.12.2015, § 291f), die eigentlich nur für das Jahr 2017 gelten sollte, erhalten Ärzte für einen eArztbrief einen Telematik-Zuschlag in Höhe von 55 Cent - sofern dieser mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert signiert und über ein sicheres Verfahren (KV-Connect/KV-SafeNet) übermittelt wurde. Diese Vergütungsvereinbarung endet spätestens am 30. Juni 2019 bzw. sobald ein Kommunikationsdienst in der TI zur Verfügung steht. Nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten dürfen Ärzte und Psychotherapeuten den eArztbrief nur noch dann abrechnen, wenn sie einen TI-Kommunikationsdienst nutzen.
Die Krux an dieser Regelung ist, dass der Telematik-Zuschlag aufgeteilt ist: 28 Cent gehen an den Versender, 27 Cent an den Empfänger. Für den Arztbrief-Versand per Post oder Fax erhält der Versender jedoch die EBM-Kostenpauschale 40120 in Höhe von 55 Cent pro Brief. Diese fällt zudem komplett weg, sobald sich ein Arzt (parallel) für den eArztbrief-Versand entscheidet. Warum also sollte ein Arzt einen qualifiziert signierten eArztbrief für 28 Cent versenden, wenn er stattdessen für die Übermittlung eines Faxes 55 Cent erhält?
Eine flächendeckende Ausbreitung der eArztbrief-Anwendung - und damit auch des eHBA - ist angesichts der aktuellen Vergütung bislang jedenfalls ausgeblieben. Aus Sicht des zugelassenen eHBA-Anbieters medisign sollte die datenschutzrechtlich höchst bedenkliche Faxübermittlung gänzlich aus der EBM-Kostenpauschale 40120 gestrichen werden, zumal für den Arzt dabei ja ohnehin keine Portokosten entstehen.
Quellen & weitere Informationen
- apoBank Newsroom: "Anschluss an die Zukunft: Equipment für die Telematikinfrastruktur"
- Deutsches Gesundheitsnetz (DGN): "Digitalisierungsgesetz: Schärfere Sanktionen für TI-Verweigerer"
- medisign: "Startklar für die Telematikinfrastruktur"
- Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) von medisign
- Bildquelle: apoBank
Autor: Katja Chalupka
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
Ansprechpartner für Kunden:
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.