Saarland: eArztbrief-Förderung wird verdoppelt
10.07.2018
Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung hat die Vertreterversammlung der KV Saarland einstimmig beschlossen, die Pauschale für jeden gesendeten eArztbrief von 1 auf 2 Euro zu erhöhen. Wer den Brief zudem mit dem eHBA signiert, erhält zusätzlich die EBM-Vergütung von 55 Cent.
Über eine höhere Förderung des elektronischen Arztbriefs können sich saarländische Ärzte freuen. Für jeden empfangenen eArztbrief erhalten sie jetzt 1 Euro statt 50 Cent und für jeden versendeten Brief 2 statt 1 Euro. Diese Pauschalen liegen deutlich über der im E-Health-Gesetz festgeschriebenen, bundesweit gültigen eArztbrief-Förderung über den EBM.
Gemäß E-Health-Gesetz erhalten Ärzte und Psychotherapeuten seit dem 1. Januar 2017 für den Versand und Empfang eines eArztbriefs eine Vergütung von 55 Cent. Diese wird zwischen dem Sender (28 Cent) und Empfänger (27 Cent) aufgeteilt, weil ja beide in die technische Infrastruktur investieren müssen, um Arztbriefe elektronisch übermitteln zu können.
Signatur mit dem eHBA
Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der Brief mittels eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) qualifiziert signiert wird, seine Übertragung sicher erfolgt und der Papierversand entfällt. Zudem müssen das Praxisverwaltungssystem (PVS), aus dem der eArztbrief direkt versendet und empfangen wird, sowie das eArztbrief-Modul von der KBV zugelassen sein.
Der eHBA wird künftig für weitere medizinische Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigt, zum Beispiel für den elektronischen Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM). Herausgeber des eHBA sind die Landesärztekammern für Ärzte, die Landeszahnärztekammern für Zahnärzte und die Landespsychotherapeutenkammern für Psychotherapeuten. Produziert wird der Ausweis von zugelassenen Anbietern wie medisign.
Im Rahmen der Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) werden bei Ärzten und Psychotherapeuten die monatlichen Kosten für den eHBA etwa zur Hälfte übernommen. Zahnärzte erhalten eine Einmalzahlung von 233 Euro für fünf Jahre pro Karte.
Übergangsfrist für Vergütung
Die eArztbrief-Förderung war eigentlich nur vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 angedacht. Danach sollten eArztbriefe gemäß E-Health-Gesetz nur noch dann vergütet werden, wenn sie mit einem Kommunikationsdienst in der Telematikinfrastruktur (TI) verschickt werden. Da ein solcher Dienst jedoch noch nicht zur Verfügung steht, haben sich die KBV und die Krankenkassen darauf geeinigt, übergangsweise an der bisherigen technischen Umsetzung und Vergütung festzuhalten. Die aktuelle Vergütungsvereinbarung endet spätestens am 30. Juni 2019 bzw. sobald ein Kommunikationsdienst in der TI zur Verfügung steht.
Bis dato werden die eArztbriefe im Sicheren Netz der KVen (SNK) versendet. Für den Zugang benötigen Praxen und Kliniken einen KV-SafeNet-Anschluss, der über zertifizierte Provider bereitgestellt wird. Besondere Sicherheitsanforderungen werden auch an den Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe gestellt. Er muss unter anderem eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachricht sowie die eindeutige Identifizierung von Absender und Empfänger gewährleisten. Diese Voraussetzungen erfüllen beispielsweise KV-Connect oder der in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehende E-Mail-Dienst SafeMail.
Saarland: Förderung zusätzlich zur EBM-Vergütung
Um die von der KV Saarland ausgelobte eArztbrief-Förderung zu erhalten, ist eine Signatur mit dem eHBA nicht erforderlich. Versenden saarländische Ärzte ihre eArztbriefe dennoch mit qualifizierter Signatur, wird die Honorierung parallel zur EBM-Vergütung beibehalten. Sie können also beide Vergütungsmodelle gleichzeitig einsetzen und erhalten somit eine doppelte Honorierung.
Quellen & weitere Informationen
- Online-Bestellmöglichkeit für eArztausweise (eHBA): www.ehba.de
- KBV: Informationen zum eArztbrief
- KV Telematik (mittlerweile kv.digital): eArztbrief-Versand via KV-Connect
- Ärzte Zeitung: "Förderung für E-Arztbrief wird verdoppelt"
- KVS Aktuell vom 16.03.2018: Informationen zur eArztbrief-Förderung, S. 12
(Hinweis: Artikel online nicht mehr verfügbar. Darin ist noch von der vorherigen eArztbrief-Förderung die Rede, die bis 30.06.18 galt. Die Informationen zur neuen eArztbrief-Förderung entstammen der Ärzte Zeitung.) - DGN-Hintergrundartikel: "Startklar für die Telematikinfrastruktur"
Autor: Katja Chalupka
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
Ansprechpartner für Kunden:
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.