Radiologisches Telekonsil startet am 1. April
29.03.2017
Das radiologische Telekonsil markiert den Start - weitere digitale Vordrucke werden ab Juli hinzukommen. Dank qualifizierter Signatur mit dem eHBA lässt sich die Beauftragung komplett elektronisch abwickeln.
Die neue Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) regelt die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung. Darin haben KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart, welche Vordrucke Vertragsärzte künftig in elektronischer Form nutzen können. Ab 1. April startet das Muster 6 "Überweisungsschein" - jedoch ausschließlich, um telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgen- und CT-Aufnahmen (radiologisches Telekonsil) zu beauftragen.
Im Juli kommen dann die Muster 10 "Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung" sowie 10A "Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften" hinzu.
Signatur mit dem eHBA
Die Anlage regelt auch, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Nach § 2 Absatz 4 ist festgelegt, dass digitale Vordrucke generell mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert, d. h. rechtsgültig signiert werden müssen. Der bislang einzige von den Ärztekammern zugelassene eHBA ist der eArztausweis von medisign, der zudem als Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz gilt. Dank Stapelsignaturfunktion lassen sich bis zu 254 Überweisungen zeitsparend mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren.
Telekonsile werden vergütet
Während die Nutzung digitaler Vordrucke in der Regel freiwillig ist, wird sie ab 1. April bei der Beauftragung eines radiologischen Telekonsils verpflichtend (vgl. Anlage 31a BMV-Ä "Vereinbarung Telekonsil"). Grund hierfür ist, dass auch die Röntgenbilder elektronisch übermittelt werden. Das E-Health-Gesetz sieht dafür eine Vergütung vor: Wenn besonders komplexe medizinische Fragestellungen vorliegen, die eine telekonsiliarische Zweitbefundung erforderlich machen, erhalten Ärzte laut Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für eine Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Aufnahmen 9,58 Euro. Die Beauftragung wird allerdings für maximal 3,75 Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis vergütet, in denen mindestens eine Röntgen- oder CT-Aufnahme berechnet wurde, für die ein Telekonsil grundsätzlich in Frage käme.
Sichere Übermittlung
Digitale Vordrucke müssen auf einem sicheren Weg übermittelt werden. Bis ein entsprechender Dienst in der Telematikinfrastruktur erreichbar ist, sind andere Dienste zu nutzen, die den in der Anlage 2b definierten Sicherheitsanforderungen entsprechen. So muss während des Versands der Übertragungsinhalt Ende-zu-Ende verschlüsselt sein und auf dem Übermittlungsweg eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden. Auch in der "Vereinarung Telekonsil" sind unter § 6 die Anforderungen an den Kommunikationsdienst beschrieben. Laut KBV eignet sich für den Versand digitaler Muster der Kommunikationsdienst KV-Connect (vgl. Präsentation "Die digitale Übermittlung von Vordrucken").
Quellen & weitere Informationen
- Online-Bestellmöglichkeit für eArztausweise (eHBA): www.ehba.de
- Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung - Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (PDF)
- Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag - Ärzte: "Vereinbarung Telekonsil" (PDF)
- KBV-Präsentation "Die digitale Übermittlung von Vordrucken - KVTG-Partnermeeting am 21. März 2017 (PDF)
Autor: Katja Chalupka
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
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