Muster 6: Mehr digitale Überweisungen ab April 2018
17.01.2018
Das Einsatzspektrum des digitalen Musters 6 wird größer: Ein Arzt darf es ab April 2018 immer dann nutzen, wenn beim überweisungsannehmenden Arzt kein Patientenkontakt erforderlich ist. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) lässt sich der digitale Überweisungsschein rechtsgültig unterzeichnen.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben in der Anlage 2b des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) auf erweitere Nutzungsmöglichkeiten digitaler Vordrucke geeinigt. Betroffen ist das digitale Muster 6, das bislang auf Überweisungen zum radiologischen Telekonsil beschränkt war. Ab April kann ein Arzt es zum Beispiel verwenden, um Langzeit-EKG-Daten zur Auswertung an einen qualifizierten Vertragsarzt zu versenden oder um Daten für ein geriatrisches Assessment papierlos zu übermitteln. Auch für Überweisungen vom Chirurgen zum Pathologen kann es genutzt werden.
Auch Muster 10 und 10A gibt es digital
Bereits seit Juli 2017 dürfen Ärzte Laborüberweisungen über das digitale Muster 10 übermitteln sowie Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften mit dem digitalen Muster 10A papierlos anfordern. Dies ermöglicht eine schnelle, sichere und einfache Kommunikation zwischen Praxen und Laboren ohne Medienbrüche.
Die Anlage 2b regelt auch die zu erfüllenden technischen Anforderungen. So ist nach § 2 Absatz 4 festgelegt, dass digitale Vordrucke generell mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert, d. h. rechtsgültig signiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anforderungen von Laboratoriumsuntersuchungen auf Muster 10A: Diese dürfen Ärzte ohne Signatur versenden, weil der anfordernde Arzt ja selbst Mitglied der Laborgemeinschaft ist.
Bequeme Stapelsignatur mit dem eHBA von medisign
Als einziger derzeit von den Ärztekammern zugelassene Trust Service Provider (TSP) bietet medisign den eHBA an. Dank Stapelsignaturfunktion können Ärzte bis zu 254 digitale Vordrucke bequem mit einer einzigen PIN-Eingabe signieren. Gerade bei Laboraufträgen bringt dies eine enorme Zeitersparnis. Denn laut KBV-zählen die Muster 10 und 10A mit jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheinen zu den am häufigsten genutzten Vordrucken in der vertragsärztlichen Versorgung.
Das Zubehör, das Ärzte für das Signieren digitaler Vordrucke benötigen, hat medisign in einem Starterpaket zusammengestellt. Es beinhaltet den Kartenleser Cherry ST-2000, die Software SecSigner mit Stapelsignaturfunktion, 24 Monate Telefonsupport sowie 24 Monate Software-Wartung.
Elektronische Arztbriefe: Förderung bleibt bestehen
Den eHBA brauchen Praxen auch für den Austausch elektronischer Arztbriefe. Dieser wird weiterhin mit 55 Cent pro Brief vergütet. Darauf hat sich die KBV mit den Krankenkassen geeinigt. Die Regelung gilt so lange, bis in der Telematikinfrastruktur spezielle Dienste zum Versand der Briefe zur Verfügung stehen, längstens bis 30. Juni 2019. Die Krankenkassen zahlen laut Übergangsregelung im Bundesmantelvertrag für jeden elektronisch übermittelten Brief 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang, wenn die Übertragung entsprechend der KBV-Richtlinie erfolgt und der Brief mit dem eHBA qualifiziert elektronisch signiert wurde.
Quellen & weitere Informationen
- KBV-Praxisnachrichten: "Im Überblick: Neuerungen und Änderungen 2018" (nicht mehr online verfügbar)
- KBV: "Digitale Vordrucke - Änderungsvereinbarung zur Anlage 2b BMV-Ä" (PDF-Format)
- KBV-Praxisinformation: "Laborüberweisungen digital versenden und empfangen" (PDF-Format)
- Elektronischer Arzt- bzw. Heilberufsausweis (eHBA) von medisign: www.ehba.de
- medisign News-Beitrag: "Laboraufträge stapelweise signieren"
Autor: Katja Chalupka
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Katja Chalupka
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