medisign Praxisausweis jetzt auch für Zahnärzte erhältlich
13.11.2018
Der Signaturkarten-Anbieter medisign wurde nun auch von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Ausgabe elektronischer Praxisausweise zugelassen. Zahnärzte erhalten den medisign Praxisausweis (SMC-B) über ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, sobald diese die Antragstellung in ihrem Webportal freigeschaltet hat. Mit entsprechender KZV-Vorgangsnummer kann der Ausweis auch direkt auf www.smc-b.de online beantragt werden.
„Mit dem Praxisausweis bietet medisign den zentralen Baustein der neuen Telematikinfrastruktur an. Praxen benötigen ihn, um sich an der TI zu authentifizieren und Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen“, erklärt Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens medisign. „Als Gesellschafter freuen wir uns, jetzt auch unsere Kunden aus der Zahnärzteschaft auf ihrem Weg in die TI unterstützen zu können.“
Für Arzt- und Psychotherapiepraxen ist der medisign Praxisausweis bereits seit Juni dieses Jahres erhältlich. „Knapp 18.000 Karten wurden bislang beantragt, und die Nachfrage nimmt jetzt noch einmal richtig Fahrt auf“, berichtet Armin Flender. „Das liegt sicherlich auch daran, dass Praxen Honorarkürzungen drohen, wenn sie die erforderliche Ausstattung für die TI-Anbindung nicht bis Ende März nachweislich bestellt haben.“
Der medisign Praxisausweis lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, d. h. mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Er ist wahlweise für 23,25 Euro pro Quartal und einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten oder für einmalig 450 Euro mit fünf Jahren Vertragslaufzeit erhältlich (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Bei beiden Abrechnungsmodellen liegen die Kosten für Zahnärzte sogar noch unter der Betriebskostenpauschale, die KZBV und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbart haben: 480 Euro als Einmalzahlung für fünf Jahre pro Karte.*
„Bislang nutzen die meisten Kunden unser Angebot der quartalsweisen Abrechnung, damit sie sich nicht für fünf Jahre fest binden und in finanzielle Vorleistung gehen müssen“, so Flender weiter. Anders als bei den Zahnärzten werden Ärzten und Psychotherapeuten die Betriebskosten quartalsweise erstattet.
Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten ist der Praxisausweis zwingend erforderlich. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig (etwa vier Wochen) vor dem geplanten TI-Installationstermin beantragen und freischalten. „Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Betriebskostenpauschalen erst nach dem ersten durchgeführten Versichertenstammdaten-Abgleich ausgezahlt werden“, rät Flender. „Bei uns haben Antragsteller die Möglichkeit, ihren Praxisausweis zu einem Wunschtermin zu bestellen und somit auf den Installationstermin abzustimmen.“
Noch bis Donnerstag, 15.11. präsentieren medisign und Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) am gemeinsamen Messestand auf der MEDICA ihre Lösungen für die Telematikinfrastruktur. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 15, Stand D44!
Über medisign
Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 28.000 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, aktuell der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über digitale Muster bis hin zum signierten eArztbrief. Neu im Produktportfolio ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) zur sicheren Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.
* Anm. d. Red. vom 25.1.19: Seit dem 1.1.2019 liegt die Betriebskostenpauschale für Zahnärzte bei 450 Euro für fünf Jahre. Zudem wird der medisign Praxisausweis ab Februar 2019 nicht mehr mit Fünfjahresvertrag angeboten, so dass die Kosten für den medisign Praxisausweis nicht mehr komplett durch die Fördersumme gedeckt sind. Mehr erfahren
Autor: Katja Chalupka
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