medisign gibt Preis für den Praxisausweis (SMC-B) bekannt
04.10.2017
Ab kommenden Jahr wird medisign als Trust Service Provider (TSP) den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich Praxen gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren, für den Preis von 23,25 Euro pro Quartal anbieten.
Dieser Betrag beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer und entspricht somit exakt der Fördersumme, die Praxen gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis sogar noch unter der Betriebskostenpauschale von acht Euro pro Monat.*
Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, so dass sich Praxen nicht langfristig und über den gesamten Förderzeitraum hinweg an einen Anbieter binden müssen. Für Flexibilität sorgt auch die Kündigungsfrist, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sechs Wochen zum Quartalsende beträgt.
Update vom 23.11.2017: medisign bietet den Praxisausweis alternativ auch mit einem Fünf-Jahresvertrag an. Für die Nutzungsdauer von fünf Jahren werden einmalig 450,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer abgerechnet. Kunden haben die freie Wahl zwischen quartalsweiser Abrechnung (2-Jahresvertrag) und Einmalzahlung (5-Jahresvertrag).*
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.smc-b.de
Einstiegsangebot der apoBank
„Um den Start in die Telematikinfrastruktur zu erleichtern, wird die Deutsche Apotheker- und Ärztebank im kommenden Jahr ihre Kunden mit einem Einstiegsangebot unterstützen“, kündigt Peter Schlögell an, der bei der apoBank den Bereich Standesorganisationen leitet und zudem die Geschäfte von medisign führt, einem 50-prozentigem Tochterunternehmen der Bank.
Ab 2018: eHBA der zweiten Generation
Als aktuell einziger von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise wird medisign ab 2018 zudem den eHBA der zweiten Generation (G2) produzieren. Dieser ist für die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. „Bestandskunden können ihren bisherigen eHBA innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat“, verspricht Schlögell.
eIDAS-Zulassung für medisign
Ab sofort ist medisign ein qualifizierter Trust Service Provider (TSP) bzw. Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen Signaturverordnung eIDAS für elektronische Identifikationssysteme und digitale Signaturen (electronic Identification and Signature). Diesen Status hat die Bundesnetzagentur dem Unternehmen für seinen Zertifizierungsservice, also die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen, am 22. September 2017 verliehen. Zum Hintergrund: Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.
Über medisign
Die medisign GmbH, kurz medisign, ist aktuell mit rund 23.500 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte-und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über das elektronische Laborauftragsformular (digitales Muster 10) bis hin zum signierten eArztbrief. Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker-und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.
* Anm. d. Red. vom 25.1.19: Seit dem 1.1.2019 liegt die Betriebskostenpauschale für Zahnärzte bei 450 Euro für fünf Jahre (statt zuvor bei 8 Euro/Monat bzw. 480 Euro für fünf Jahre). Zudem wird der medisign Praxisausweis ab Februar 2019 nicht mehr mit Fünfjahresvertrag angeboten, so dass die Kosten für den medisign Praxisausweis nicht mehr komplett durch die Fördersumme gedeckt sind. Mehr erfahren
Autor: Katja Chalupka
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