KV-Connect: eArztbrief-Förderung endet im Juni
17.02.2020
Der seit 2017 geförderte eArztbrief-Austausch via KV-Connect (oder SafeMail der KV-Schleswig-Holstein) läuft zum 30. Juni 2020 endgültig aus. Künftig soll KOM-LE als Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden. Eine Signatur des eArztbriefs mit dem elektronischen Heilberufausweis (eHBA) ist weiterhin vorgesehen.
Signatur mit dem eHBA obligatorisch
Zum Hintergrund: Schon seit etlichen Jahren, lange vor dem Start der TI, übermitteln Leistungserbringer Arzt- und Entlassbriefe per Datenleitung. Seit 2017 wird der Austausch elektronischer Arztbriefe gemäß E-Health-Gesetz gefördert. Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf den Versender (28 Cent; GOP 86900 des EBM) und den Empfänger (27 Cent; GOP 86901). Voraussetzung hierfür ist, dass die folgenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sind:
- Der Versand und Empfang muss über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) erfolgen, etwa das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK). Einen Zugang hierzu bietet bislang KV-SafeNet.
- Das Praxisverwaltungssystem muss durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für den eArztbrief zertifiziert sein.
- Der Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachricht sowie die eindeutige Identifizierung von Absender und Empfänger gewährleisten. Diese Voraussetzungen erfüllen beispielsweise KV-Connect oder (in Schleswig-Holstein) SafeMail.
- Der eArztbrief muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein, also zum Beispiel mit dem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) von medisign digital unterzeichnet werden.
Weniger Förderung für Faxversand
Diese Regelung, die eigentlich bis Juni 2019 befristet war, endet nun endgültig am 30. Juni 2020. Gemäß dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, kann der eArztbrief künftig nur noch abgerechnet werden, wenn der TI-Kommunikationsdienst KOM-LE eingesetzt wird.
Gleichzeitig sollen Leistungserbringer dann eine deutlich geringere Erstattung für die Fax-Übermittlung erhalten. "Dadurch wird es zukünftig attraktiver, den Arztbrief elektronisch zu übermitteln", heißt es auf der Homepage des BMG. Bislang ist es paradoxerweise so, dass es für den Versender eines Fax (55 Cent, GOP 40120 des EBM) mehr Geld als für den Versender eines eArztbriefs (28 Cent) gibt.
KOM-LE: eHBA mit TI-Funktion erforderlich
KOM-LE wurde als "sicheres Übermittlungsverfahren" (SÜV) gemäß §291 SGB V entwickelt. Wie bei KV-Connect soll die Datenübertragung mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Ebenso ist die Nutzung des eHBA vorgesehen, damit sich Kommmunikationspartner authentifizieren und Dokumente qualifiziert signieren können. Aktuell steht KOM-LE allerdings noch nicht zur Verfügung. Denn der Dienst benötigt einen signaturfähigen E-Health-Konnektor, für den bislang jedoch drei der vier Konnektor-Anbieter noch gar nicht zugelassen sind.
Bis dato bietet medisign ausschließlich den eHBA der Vorläufergeneration 0 an, der ohne TI-Funktion ist. Etwa 28.000 Ausweise sind derzeit außerhalb der TI im praktischen Einsatz und werden zum Beispiel für die (Stapel-)Signatur von Laboranforderungen und eArztbriefen (Versand z. B. via KV-Connect) genutzt. Eine Verwendung mit dem neuen E-Health-Konnektor und KOM-LE wäre nicht möglich. Die TI-Anwendungen erfordern einen eHBA ab Generation 2 (G2), für den sich medisign aktuell im Zulassungsprozess befindet.
Näheres zur Migration von KV-Connect zu KOM-LE, den für das erste Quartal 2020 geplanten Feldtest sowie zum Thema Komfortsignatur erfahren Sie im DGN-Beitrag:
"KOM-LE ersetzt KV-Connect: eArztbrief-Förderung läuft aus"
Quellen & weitere Informationen
- DGN-Beitrag: "KOM-LE ersetzt KV-Connect: eArztbrief-Förderung läuft aus"
- medisign: Informationen zum signierten eArztbrief
- medisign-Beitrag: "Heilberufsausweise mit und ohne TI-Funktion"
- Informationen der gematik zu KOM-LE (mittlerweile KIM)
- Informationen des Bundesgesundheitsministerium zum Digitale-Versorgung-Gesetz
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
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