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Kartenausgabe soll in Kürze wieder starten

Den KBV-Praxisnachrichten zufolge sollen Praxisausweise (SMC-B) zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur in Kürze wieder bestellbar sein. Die gematik ist gemeinsam mit medisign und den weiteren Kartenherstellern dabei, neue Sicherheitsvorgaben zu erarbeiten. Ziel ist es, den Produktionsstopp so schnell wie möglich aufzuheben. Ebenso ist medisign bemüht, schon bald wieder elektronische Heilberufsausweise (eHBA) anzubieten.

SMC-B für Apotheken

Um den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Gesamtsicherheit nicht zu beeinträchtigen, hatte die gematik Ende Dezember die Ausgabe von Praxisausweisen (SMC-B-Karte) und elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) gestoppt, nachdem Defizite beim Ausgabeprozess bekannt geworden waren. Dies berichtet die KBV in ihren Praxisnachrichten vom 9. Januar. Alle Kartenhersteller, darunter auch medisign, hatten daraufhin die Kartenproduktion eingestellt. Bestellungen sind seither nicht möglich.

SMC-B für TI-Zugang notwendig

Die KBV drängt nach eigenen Angaben auf eine kurzfristige Lösung. "Die Praxen müssen ihre SMC-B-Karten so schnell wie möglich erhalten, denn ohne diese können sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden", sagte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Zum Hintergrund: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker benötigen die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B), auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt, um ihre Praxis bzw. Apotheke an der TI authentifizieren, Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und die Anwendungen der TI (aktuell nur Versichertenstammdatenmanagement, VSDM) nutzen. Von den etwa 170.000 Vertrags(zahn)ärzten und -psychotherapeuten in Deutschland sind Medienberichten zufolge etwa 120.000 Praxen bereits an die TI angeschlossen.

eHBA-Ausgabe ruht ebenfalls

Die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) ruht derzeit ebenfalls bei allen Anbietern. Auch der medisign eHBA, der bislang ja ohne TI-Funktion ist (wir berichteten), ist derzeit nicht bestellbar. Er soll jedoch bald wieder verfügbar sein. Im Rahmen der Kartenbeantragung werden zwei Verfahren zur Identitätsfeststellung der Antragsteller, zu der jeder Kartenanbieter gesetzlich verpflichtet ist, vorerst nicht zur Verfügung stehen: das KammerIdent und das BankIdent.

Patientendaten nicht in Gefahr

Wie in den KBV-Praxisnachrichten und weiteren Medien nachzulesen ist, waren Defizite beim Ausgabeprozess Auslöser für den Produktionstopp der Karten. Mitgliedern des Chaos Computer Clubs war es gelungen, in den Besitz eines Praxisausweises zu gelangen, nachdem sie den Ausweis im Namen eines niedergelassenen Arztes beantragt und an eine andere, für sie zugängliche Adresse hatten liefern lassen.

Gleiches war ihnen mit einem eHBA, einer elektronischen Gesundheitskarte und einem Konnektor gelungen. Da in der TI noch keine Behandlungsdaten von Patienten gespeichert werden, waren zu keiner Zeit sensible Daten in Gefahr.

Quellen & weitere Informationen

Katja Chalupka
 

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