Heilberufsausweise von medisign mit neuer Kartenlaufzeit
05.10.2018
Ab sofort bietet medisign elektronische Heilberufsausweise der aktuell gültigen Generation 0 mit einer technischen Kartenlaufzeit von drei statt fünf Jahren an. Grund hierfür ist eine zeitliche Begrenzung der auf den Karten verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen. Vor Ablauf der drei Jahre steht jedoch ohnehin der Umstieg auf den eHBA der Generation 2 an.
Die derzeit bei medisign erhältlichen elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) setzen Verschlüsselungsalgorithmen ein, deren Laufzeit auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begrenzt ist. Ab 2023 sollen die Schlüssellängen und damit auch das Sicherheitsniveau der Chipkarten weiter erhöht werden.
Die gematik hat die vom BSI empfohlene Laufzeitbegrenzung in ihre Spezifikation für die Telematikinfrastruktur (TI) übernommen. "An diesen Empfehlungen orientieren wir uns selbstverständlich, damit unsere elektronischen Heilberufsausweise bedenkenlos in der TI eingesetzt werden können", sagt medisign-Geschäftsführer Armin Flender.
Bevorstehender Wechsel auf G2-Karten
Die verkürzte Kartenlaufzeit sollte aus Anwendersicht jedoch kein Problem darstellen, da die eHBA der Generation 0 über den Zeitraum von drei Jahren hinaus ohnehin nicht mehr zum Einsatz kommen werden. Denn in der Zwischenzeit steht bereits der Wechsel auf die Kartengeneration 2 bevor. Mit den künftigen eHBA können Heilberufsangehörige dann sämtliche Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen.
"Wer jetzt bei uns einen eHBA bestellt, kann diesen innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen", verspricht Flender. "Voraussetzung hierfür ist, dass die Praxis einen TI-Konnektor mit QES-Upgrade im Einsatz hat, also einen Konnektor, der in Verbindung mit einem eHBA qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen und prüfen kann." Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Umtausch grundsätzlich zu marktüblichen Preisen und bequem ohne weitere Antragstellung möglich.
Zugelassen von allen Kammern
Die derzeit erhältlichen eHBA der Generation 0 von medisign sind von sämtlichen Kammern zugelassen. Der eArztausweis dient approbierten Ärzten zugleich als regulärer Sichtausweis nach Landesheilberufsgesetz.
Die Laufzeitverkürzung betrifft auch die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen herausgegebenen ZOD-Karten.
Weitere Informationen
- Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) von medisign
- BSI: Technische Richtlinie "Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen"
Autor: Katja Chalupka / Datum: 05.10.2018
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
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