ePA: Bestellfrist sorgt für hohe Nachfrage nach eHBA
16.06.2021
Ab 1. Juli sollen Praxen startklar für die elektronische Patientenakte sein. Zur erforderlichen technischen Ausstattung zählt der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Um eine drohende Honorarkürzung zu vermeiden, muss der Ausweis bis spätestens Ende Juni beantragt werden. Entsprechend groß ist daher aktuell die Nachfrage bei medisign als eHBA-Anbieter. Dies führt auch zu einem erhöhten Anrufaufkommen und Wartezeiten in unserem Kundencenter.
Für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), zu der Vertragspraxen ab dem 1. Juli gesetzlich verpflichtet sind, ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) eine Grundvoraussetzung. Wenn eine Praxis den Ausweis und die weiteren technischen Komponenten nicht rechtzeitig vorhalten kann, sind die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen dazu angehalten, einen einprozentigen Honorarabzug vorzunehmen. Das sieht Paragraf 341, Absatz 6 des SGB V vor.
Als Nadelöhr erweist sich vor allem der eHBA für Psychotherapeut*innen, auch elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) genannt. Der Ausweis für diese Berufsgruppe ist erst seit dem 8. Juni dieses Jahres am Markt erhältlich - mit medisign als bis dato einzigem zugelassenen Anbieter. Mit Blick auf den komplexen Antragsprozess, der u. a. eine Identifizierung per POSTIDENT und eine mehrstufige Prüfung der Antragsunterlagen im Vorfeld der Produktion umfasst, ist eine flächendeckende Ausstattung der Psychotherapeut*innen mit Heilberufsausweisen bis Ende Juni undenkbar.
Fristgerechte Beantragung ausreichend
Berichten der Ärzte Zeitung und des Deutschen Ärzteblatts zufolge können Praxen den Sanktionen allerdings entgehen, wenn sie den eHBA fristgerecht verbindlich bestellt haben. Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) empfiehlt ihren Mitgliedern, den ePtA-Antrag bis zum 30. Juni 2021 zu stellen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nach eigenen Angaben "wiederholt ein Aussetzen der Sankionen gefordert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dies zuletzt für Praxen bestätigt, die unverschuldet den Termin nicht halten können. Über die konkrete Umsetzung laufen nun Gespräche zwischen KBV und Bundesministerium für Gesundheit." Inzwischen hat das BMG bestätigt, "die Sanktionierung sollte nicht gelten, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde" (KBV-Praxisnachrichten vom 17.06).
Bestellbestätigung dient als Nachweis
Nach unserem Kenntnisstand reicht die eHBA-Bestellbestätigung, die medisign nach Abschluss der Online-Beantragung per Mail an die Antragsteller*innen versendet, als Nachweis aus. Der Ausweis selbst muss zum 1. Juli also noch nicht vorliegen. Wenn in einer Kammer keine Direktbestellung des eHBA im medisign Antragsportal vorgesehen ist, dient mitunter bereits der Antrag auf Vorbefüllung als Nachweis. Bitte erkundigen Sie sich hierzu drekt bei Ihrer Kammer oder zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Da medisign derzeit - kurz vor Ende der Bestellfrist - ein sehr hohes Antragsaufkommen verzeichnet, kann sich die Lieferzeit für den eHBA verlängern. Wir bitten hierfür um Verständnis. Die aktuelle Lieferzeit erfahren Sie in unseren FAQ: "Wann kann ich mit dem Erhalt meines eHBA rechnen?" >
Wartezeiten im Kundencenter
Seit gut einer Woche ist medisign als bislang einziger Anbieter zugelassen, im Auftrag der Psychotherapeutenkammern elektronische Heilberufsausweise an deren Mitglieder auszugeben - und verzeichnet seither eine sehr hohe Nachfrage. Hinzu kommen die eHBA-Bestellungen aus den anderen Heilberufsgruppen. Dies führt derzeit zu einem erhöhten Aufkommen an schriftlichen und telefonischen Anfragen an das medisign Kundencenter. Obwohl hier die Kapazitäten in den vergangenen Monaten deutlich ausgebaut wurden, kommt es aktuell zu Wartezeiten. Wir bitten unsere Kunden um Geduld und Verständnis!
Zu einer Vielzahl an Anliegen gibt es umfangreiche Informationen im Supportbereich der medisign Website oder im medisign Kundenportal - rund um die Uhr und ohne Wartezeit. Dies würde zu einer enormen Entlastung der Kundenservice-Mitarbeiter führen, die sich dann voll und ganz dem technischen Support rund um die medisign eHBA und Praxisausweise (SMC-B) widmen können.
Hilfe sowie wichtige Hinweise und Tipps bei der eHBA-Beantragung sind hier erhältlich:
Quellen & weitere Informationen
- DPtV: "Antrag elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) bis zum 30. Juni 2021 stellen"
- Ärzte Zeitung: "Wer den E-Arztausweis bis Ende Juni bestellt, muss keine Sanktionen fürchten"
- Deutsches Ärzteblatt: "Sanktionen vermeiden"
- Deutsches Ärzteblatt: "Arztpraxen: ePA-Sanktionen entschärft"
- KBV: "Elektronische Patientenakte (ePA)"
- KBV-Praxisnachrichten: "Ärzte und Psychotherapeuten sollen eHBA bis 30. Juni bestellen"
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung, § 341 Elektronische Patientenakte
- medisign Antragsportal: www.ehba.de
Update des Beitrags am 23.06.21
Presse-Ansprechpartnerin:
Katja Chalupka
Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf
Ansprechpartner für Kunden:
Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.