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eArztbrief-Vergütung: Ab April nur noch mit KIM und eHBA

Ab dem kommenden Monat gibt es für elektronische Arztbriefe nur noch dann eine Vergütung, wenn sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) über den E-Mail-Fachdienst KIM verschickt werden. Benötigt wird zudem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), um die digitalen Briefe rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

eArztbrief

An den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe stellt der Gesetzgeber besondere Sicherheitsanforderungen. Praxen müssen dafür zugelassene Dienste einsetzen. Künftig soll der Austausch nur noch innerhalb der TI über den E-Mail-Fachdienst "Kommunikation im Medizinwesen" laufen. Ab dem 1. April ist die Vergütung an KIM gebunden.

Pauschalen für den eArztbrief

Zum Hintergrund: Bereits seit 2017 wird der Austausch elektronisch signierter Arztbriefe gemäß E-Health-Gesetz gefördert: Pro versendetem eArztbrief gibt es eine Pauschale von 55 Cent - aufgeteilt auf 28 Cent für den Versender (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfänger (GOP 86901). Hinzu kommt seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand von einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je Brief.

Für die beiden Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Unbegrenzt wird dagegen die Strukturförderpauschale gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär. Die Förderpauschale ist vorerst für drei Jahre befristet und soll den Anreiz für den elektronischen Versand erhöhen.

Bald neun KIM-Anbieter

Nachdem im Oktober 2020 der erste KIM-Dienst am Markt zur Verfügung stand, galt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der Praxen alternative Kommunikationsdienste außerhalb der TI, etwa KV-Connect oder SafeMail in Schleswig-Holstein, für den eArztbrief-Austausch nutzen konnten. Diese Übergangsfrist endet nun am 31. März.

Nach Angaben der Ärzte Zeitung stellen inzwischen acht Anbieter ihre KIM-Dienste bereit. Mit DGN KIM befindet sich ein weiterer Dienst im Zulassungsverfahren. Angeboten wird er vom medisign-Partnerunternehmen Deutsches Gesundheitsnetz (DGN).

Ein Muss: der eHBA

Ob der Versand wie bisher mit KV-Connect oder künftig mit KIM erfolgt: Um vergütungsfähig zu sein, musste der eArztbrief schon immer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Für diese rechtsverbindliche digitale Unterschrift benötigen Vertragsärzte und Psychotherapeuten einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Für Ärzte ist der eHBA, den medisign im Auftrag der Kammern produziert, bereits seit längerer Zeit flächendeckend erhältlich. Die Psychotherapeutenkammern werden in Kürze Ausweise an ihre Mitglieder ausgeben. Derzeit arbeitet medisign mit Hochdruck an der Zulassung, um die Psychotherapeuten möglichst zügig mit Ausweisen ausstatten zu können.

Katja Chalupka
 

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Katja Chalupka

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