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medisign Praxisausweis (SMC-B)

Der Signaturkarten-Anbieter medisign bietet seinen Praxisausweis (SMC-B) zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem kommenden Monat neben der quartalsweisen auch mit jährlicher Abrechnung an. In beiden Fällen beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre. Die bislang mögliche Einmalzahlung mit fünfjähriger Vertragslaufzeit fällt dann weg.

Grund für die Umstellung ist die zeitliche Begrenzung der auf den Karten verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen. Auf Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen ab 2023 die Schlüssellängen und damit auch das Sicherheitsniveau der Chipkarten weiter erhöht werden.

„Wir können bei Neubestellungen unseren Kunden deshalb die technische Kartenlaufzeit von fünf Jahren nicht mehr garantieren“, erklärt medisign-Geschäftsführer Armin Flender. „Aus Kundensicht wäre es sehr ärgerlich, für fünf Jahre in finanzielle Vorleistung zu gehen, den Praxisausweis dann aber nicht über den gesamten Zeitraum nutzen zu können.“ Das Unternehmen hat sich daher entschieden, die einmalige durch eine jährliche Zahlung à 92 Euro (inkl. MwSt.) zu ersetzen und die Mindestvertragslaufzeit auf zwei Jahre zu verkürzen.

Sowohl bei der quartalsweisen Abrechnung (23,25 Euro/Quartal), die bei den bislang über 30.000 SMC-B-Bestellungen am meisten nachgefragt wurde, als auch bei der jährlichen Abrechnung werden die Kosten für den medisign Praxisausweis durch die TI-Betriebskostenpauschalen für Ärzte und Psychotherapeuten komplett abgedeckt.

Bei den Zahnärzten liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis (Jahrespreis auf fünf Jahre gerechnet: 460 Euro) leicht über der Fördersumme, die seit Anfang dieses Jahres 450 Euro für fünf Jahre beträgt (bis Ende 2018: 480 Euro für fünf Jahre).

Der medisign Praxisausweis lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, d. h. mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten ist der Ausweis zwingend erforderlich. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig (etwa vier Wochen) vor dem geplanten TI-Installationstermin beantragen und freischalten. Zu beachten ist, dass die Berechnung seitens medisign ab dem Zeitpunkt der Produktion des Ausweises beginnt, die Pauschalen jedoch erst nach der Inbetriebnahme der TI-Komponenten, d. h. nach dem ersten durchgeführten Versicherungsstammdaten-Abgleich ausgezahlt werden.

Über medisign
Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 28.000 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, aktuell der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über digitale Muster bis hin zum signierten eArztbrief. Seit 2018 neu im Produktportfolio sind elektronische Praxisausweise (SMC-B) zur sicheren Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI), von denen bislang bereits über 30.000 bei medisign bestellt wurden. Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

 

Autor: Katja Chalupka / Update: 23.01.19

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medisign Praxisausweis (SMC-B)

Der Signaturkarten-Anbieter medisign wurde nun auch von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Ausgabe elektronischer Praxisausweise zugelassen. Zahnärzte erhalten den medisign Praxisausweis (SMC-B) über ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, sobald diese die Antragstellung in ihrem Webportal freigeschaltet hat. Mit entsprechender KZV-Vorgangsnummer kann der Ausweis auch direkt auf www.smc-b.de online beantragt werden.

„Mit dem Praxisausweis bietet medisign den zentralen Baustein der neuen Telematikinfrastruktur an. Praxen benötigen ihn, um sich an der TI zu authentifizieren und Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen“, erklärt Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens medisign. „Als Gesellschafter freuen wir uns, jetzt auch unsere Kunden aus der Zahnärzteschaft auf ihrem Weg in die TI unterstützen zu können.“

Für Arzt- und Psychotherapiepraxen ist der medisign Praxisausweis bereits seit Juni dieses Jahres erhältlich. „Knapp 18.000 Karten wurden bislang beantragt, und die Nachfrage nimmt jetzt noch einmal richtig Fahrt auf“, berichtet Armin Flender. „Das liegt sicherlich auch daran, dass Praxen Honorarkürzungen drohen, wenn sie die erforderliche Ausstattung für die TI-Anbindung nicht bis Ende März nachweislich bestellt haben.“

Der medisign Praxisausweis lässt sich hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, d. h. mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Er ist wahlweise für 23,25 Euro pro Quartal und einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten oder für einmalig 450 Euro mit fünf Jahren Vertragslaufzeit erhältlich (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Bei beiden Abrechnungsmodellen liegen die Kosten für Zahnärzte sogar noch unter der Betriebskostenpauschale, die KZBV und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbart haben: 480 Euro als Einmalzahlung für fünf Jahre pro Karte.*

„Bislang nutzen die meisten Kunden unser Angebot der quartalsweisen Abrechnung, damit sie sich nicht für fünf Jahre fest binden und in finanzielle Vorleistung gehen müssen“, so Flender weiter. Anders als bei den Zahnärzten werden Ärzten und Psychotherapeuten die Betriebskosten quartalsweise erstattet.

Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten ist der Praxisausweis zwingend erforderlich. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig (etwa vier Wochen) vor dem geplanten TI-Installationstermin beantragen und freischalten. „Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Betriebskostenpauschalen erst nach dem ersten durchgeführten Versichertenstammdaten-Abgleich ausgezahlt werden“, rät Flender. „Bei uns haben Antragsteller die Möglichkeit, ihren Praxisausweis zu einem Wunschtermin zu bestellen und somit auf den Installationstermin abzustimmen.“

Noch bis Donnerstag, 15.11. präsentieren medisign und Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) am gemeinsamen Messestand auf der MEDICA ihre Lösungen für die Telematikinfrastruktur. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Halle 15, Stand D44!

 

Über medisign
Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 28.000 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, aktuell der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über digitale Muster bis hin zum signierten eArztbrief. Neu im Produktportfolio ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) zur sicheren Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

 

* Anm. d. Red. vom 25.1.19: Seit dem 1.1.2019 liegt die Betriebskostenpauschale für Zahnärzte bei 450 Euro für fünf Jahre. Zudem wird der medisign Praxisausweis ab Februar 2019 nicht mehr mit Fünfjahresvertrag angeboten, so dass die Kosten für den medisign Praxisausweis nicht mehr komplett durch die Fördersumme gedeckt sind. Mehr erfahren

 

Autor: Katja Chalupka

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medisign Praxisausweis (SMC-B)

Der Signaturkarten-Anbieter medisign hat die Zulassung der gematik und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für seinen elektronischen Praxisausweis erhalten. Somit können Arzt- und Psychotherapiepraxen den Ausweis, der von den Kassenärztlichen Vereinigungen herausgegeben und auch Institutionsausweis oder Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt wird, nun auch bei medisign bestellen.

„Zudem arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an der Zulassung unseres Praxisausweises durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)“, berichtet Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens medisign. „Als Gesellschafter unterstützt die apoBank ihre Kunden aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft seit vielen Jahren aktiv in Sachen E-Health-Management – und nun natürlich auch auf ihrem Weg in die Telematikinfrastruktur.“

Neu im Produktportfolio ist der medisign Praxisausweis, den Praxen benötigen, um sich an der Telematikinfrastruktur (TI) zu authentifizieren. Nur mit ihm ist der Konnektor in der Lage, eine Online-Verbindung zur TI herzustellen – damit das Praxispersonal die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen kann.

Bereits für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten (z. B. Kartenlesegerät) ist der Praxisausweis zwingend erforderlich. „Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem geplanten Installationstermin, beantragen und nach Erhalt in unserem Antragsportal freischalten, d. h. seinen Empfang bestätigen“, rät Geschäftsführer-Kollege Armin Flender.

Der medisign Praxisausweis lässt sich vollkommen hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen, also mit allen verfügbaren TI-Ausstattungspaketen nutzen. Die Kosten werden durch die Betriebskostenpauschalen – bei Ärzten/Psychotherapeuten 23,25 Euro pro Quartal – komplett abgedeckt. „Als Alternative zur Einmalzahlung ermöglichen wir eine quartalsweise Abrechnung, so dass Praxen nicht für fünf Jahre in finanzielle Vorleistung gehen müssen“, betont Flender.

Im zweiten Halbjahr 2018 wird medisign zudem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation anbieten, der für zukünftige Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte benötigt wird. Dazu zählen z. B. der elektronische Medikationsplan und die elektronische Patientenakte. „Wer schon jetzt einen eHBA der aktuell gültigen Generation 0 bei uns bestellt, kann diesen innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat“, verspricht Flender.

Über medisign

Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 25.000 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte- und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, aktuell der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über digitale Muster bis hin zum signierten eArztbrief. Neu im Produktportfolio ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B) zur sicheren Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

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Logo conhIT 2018Auf dem E-Health-Branchentreff conhIT in Berlin präsentieren der IT-Dienstleister Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) und der Signaturkarten-Anbieter medisign gemeinsam ihre Lösungen für die Telematikinfrastruktur (TI). Weiterer Mitaussteller am Stand C-103 in der Halle 2.2 ist das auf Informationssicherheit und Datenschutz spezialisierte Unternehmen procilon IT-Solutions GmbH.

 

Das DGN wird in Kürze Ausstattungskomponenten für die Anbindung von Praxen an die TI anbieten. Das DGN TI Starterpaket umfasst den DGN TI Konnektor, ein Servicepaket inklusive VPN-Zugangsdienst und Konnektorwartung, wahlweise das stationäre Kartenterminal Ingenico ORGA 6141 online oder den Tastaturkartenleser CHERRY G87-1505 sowie optional das mobile Kartenterminal Ingenico ORGA 930 M online.

„Beim Konnektor und VPN-Zugangsdienst haben wir uns für eine Zusammenarbeit mit der Secunet AG und arvato Bertelsmann entschieden“, berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. „Diese Komponenten durchlaufen derzeit – ebenso wie der Tastaturkartenleser von CHERRY – den Zulassungsprozess der gematik.“

Praxen können das DGN TI Starterpaket künftig über den Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems beziehen. „Das System muss in der Lage sein, mit unserem Konnektor und Kartenterminal zu kommunizieren und deren Schnittstellen anzusprechen“, erklärt Flender. „Deshalb bieten wir unser Paket nur in Kooperation mit PVS-Herstellern und Partnern an.“ Hierzu zählen zum Beispiel die Unternehmen der FREY-Gruppe – also die FREY ADV GmbH (QUINCY), S3 Praxiscomputer GmbH (S3-Win) und InterData Praxiscomputer GmbH (InterARZT) – sowie die T2med GmbH & CO. KG (T2med) und die INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH (MEDICAL OFFICE). Mit weiteren Partnern ist das DGN derzeit in Verhandlungen.

Praxisausweis von medisign

Zwingend erforderlich für die Inbetriebnahme des DGN TI Starterpakets ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B), der von den Kassenärztlichen Vereinigungen herausgegeben wird. Praxen beantragen ihn bei zugelassenen Anbietern, zu denen in Kürze auch medisign zählen wird. „Nur mit dem Praxisausweis kann sich eine Praxis an der TI authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen“, erläutert medisign-Geschäftsführer Peter Schlögell. Das Praxispersonal kann mit dem Praxisausweis zudem die Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auslesen und auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zugreifen.

„Der medisign Praxisausweis lässt sich nicht nur mit dem DGN TI Starterpaket, sondern hersteller- und anbieterunabhängig in der TI einsetzen“, betont Schlögell. Die Kosten werden durch die Betriebskostenpauschale (bei Ärzten 23,25 Euro pro Quartal) komplett abgedeckt. „Als bislang einziger Anbieter ermöglichen wir eine quartalsweise Abrechnung, so dass Praxen nicht in Vorleistung gehen müssen“, so Schlögell.

Des Weiteren wird medisign auf der conhIT den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) vorstellen. Für den Zugang zur TI ist er zwar nicht verpflichtend, doch er wird künftig für die medizinischen Anwendungen der TI benötigt. Denn der eHBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtsgültige digitale Unterschrift. Herausgeber des eHBA sind die Landesärztekammern, produziert wird er von zugelassenen Anbietern – derzeit ausschließlich medisign.

Hier erhalten Interessenten weitere Informationen zu den TI-Komponenten von DGN und medisign:

 

Über das DGN

Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) entwickelt Lösungen für den sicheren und komfortablen Datenaustausch zwischen Praxen, Kliniken, Laboren und Apotheken. Das 1997 gegründete Unternehmen aus Düsseldorf zählt zu den marktführenden IT-Dienstleistern im deutschen Gesundheitswesen. Bereits seit 2005 ist das DGN ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassener Anbieter von KV-SafeNet-Anschlüssen und zählen zu den wenigen Providern, deren KV-SafeNet-Betrieb nach ISO/IEC 27001:2015 zertifiziert ist. Der Zugangsrouter DGN GUSbox wird bereits in über 13.000 Praxen und Kliniken für Abrechnung, Organisation und Kommunikation eingesetzt. Er bietet eine Schnittstelle für die Kommunikationsstandards KV-Connect und SafeMail sowie weitere praxisorientierte Anwendungen. Zudem produziert das DGN als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach eIDAS in seinem Trustcenter elektronische Heilberufsausweise und qualifizierte Signaturkarten für andere Branchen. Auf Basis modernster Kommunikations- und Sicherheitstechnologien entwickelt das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen für anwendungsorientierte Vernetzung und die Realisierung elektronischer Transaktionen – und bildet damit eine sichere Basis für moderne eHealth-Anwendungen.

Über medisign

Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 23.500 aktiven elektronischen Signaturkarten, die in der Ärzte-und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, der Marktführer im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über das elektronische Laborauftragsformular und weitere digitale Muster bis hin zum signierten eArztbrief. Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker-und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

 

Autor: Katja Chalupka

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Ab kommenden Jahr wird medisign als Trust Service Provider (TSP) den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich Praxen gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren, für den Preis von 23,25 Euro pro Quartal anbieten.

medisign SMC-B

Dieser Betrag beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer und entspricht somit exakt der Fördersumme, die Praxen gemäß der Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis sogar noch unter der Betriebskostenpauschale von acht Euro pro Monat.*

Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, so dass sich Praxen nicht langfristig und über den gesamten Förderzeitraum hinweg an einen Anbieter binden müssen. Für Flexibilität sorgt auch die Kündigungsfrist, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sechs Wochen zum Quartalsende beträgt.

Update vom 23.11.2017: medisign bietet den Praxisausweis alternativ auch mit einem Fünf-Jahresvertrag an. Für die Nutzungsdauer von fünf Jahren werden einmalig 450,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer abgerechnet. Kunden haben die freie Wahl zwischen quartalsweiser Abrechnung (2-Jahresvertrag) und Einmalzahlung (5-Jahresvertrag).*

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.smc-b.de

Einstiegsangebot der apoBank

„Um den Start in die Telematikinfrastruktur zu erleichtern, wird die Deutsche Apotheker- und Ärztebank im kommenden Jahr ihre Kunden mit einem Einstiegsangebot unterstützen“, kündigt Peter Schlögell an, der bei der apoBank den Bereich Standesorganisationen leitet und zudem die Geschäfte von medisign führt, einem 50-prozentigem Tochterunternehmen der Bank.

Ab 2018: eHBA der zweiten Generation

Als aktuell einziger von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise wird medisign ab 2018 zudem den eHBA der zweiten Generation (G2) produzieren. Dieser ist für die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. „Bestandskunden können ihren bisherigen eHBA innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat“, verspricht Schlögell.

eIDAS-Zulassung für medisign

eIDAS-LogoAb sofort ist medisign ein qualifizierter Trust Service Provider (TSP) bzw. Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen Signaturverordnung eIDAS für elektronische Identifikationssysteme und digitale Signaturen (electronic Identification and Signature). Diesen Status hat die Bundesnetzagentur dem Unternehmen für seinen Zertifizierungsservice, also die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen, am 22. September 2017 verliehen. Zum Hintergrund: Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.

Über medisign

Die medisign GmbH, kurz medisign, ist aktuell mit rund 23.500 elektronischen Heilberufsausweisen, die in der Ärzte-und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, der Marktführer für qualifizierte Signaturkarten im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über das elektronische Laborauftragsformular (digitales Muster 10) bis hin zum signierten eArztbrief. Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker-und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

 

* Anm. d. Red. vom 25.1.19: Seit dem 1.1.2019 liegt die Betriebskostenpauschale für Zahnärzte bei 450 Euro für fünf Jahre (statt zuvor bei 8 Euro/Monat bzw. 480 Euro für fünf Jahre). Zudem wird der medisign Praxisausweis ab Februar 2019 nicht mehr mit Fünfjahresvertrag angeboten, so dass die Kosten für den medisign Praxisausweis nicht mehr komplett durch die Fördersumme gedeckt sind. Mehr erfahren

 

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