Menu

Apotheken: SMC-B-Beantragung mit oder ohne Vorbefüllung?

Die SMC-B für Apotheken wird von den (Landes-)Apothekerkammern herausgegeben und von medisign als zugelassenem Anbieter produziert. Je nach Kammer lässt sich die SMC-B im medisign Antragsportal direkt bestellen, also ohne Vorbefüllung des Kartenantrags durch die zuständige Kammer, oder unter Eingabe einer Vorgangsnummer, d. h. mit Vorbefüllung.

SMC-B für Apotheken

Antragstellung ohne Vorbefüllung

Nach derzeitigem Stand ist medisign vertraglich verifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) von zwölf der insgesamt 17 deutschen (Landes-)Apothekerkammern. Im medisign Antragsportal unter www.smc-b.de/apotheken kann die SMC-B für Apotheken bestellt werden. Bei zwei Apothekerkammern ist dies direkt und ohne Vorbefüllung möglich:

  • Sächsische Landesapothekerkammer
  • Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Nachdem der Antrag über das Portal eingereicht wurde, bestätigt die zuständige Kammer gegenüber medisign, dass der jeweilige Antragsteller zum Erhalt der SMC-B berechtigt ist. Nach der Freigabe durch die Kammer erfolgt die Produktion der SMC-B bei medisign.

Antragstellung mit Vorgangsnummer

Die anderen Apothekerkammern unterstützen keine direkte Bestellung. Für die Antragstellung über das medisign Antragsportal benötigen Apotheken künftig eine Vorgangsnummer der zuständigen Kammer. Dies wird voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2020 möglich sein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. Dazu zählen aktuell:

  • Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • Landesapothekerkammer Brandenburg
  • Apothekerkammer Hamburg
  • Landesapothekerkammer Hessen
  • Apothekerkammer Niedersachsen
  • Apothekerkammer Nordrhein
  • Landesapothekerkammer Rheinland-Pflaz
  • Apothekerkammer des Saarlandes
  • Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
  • Apothekerkammer Westfalen-Lippe

LAK Hessen entwickelt Webapplikation

Wie die Landesapothekerkammer Hessen in der November-Ausgabe der LAK aktuell berichtet, überprüft die Kammer im Vorfeld die jeweiligen Attribute (gültige Berufs- und Betriebserlaubnis) und erlässt "dann, bei positiver Prüfung, einen Verwaltungsakt, der den Antragsteller berechtigt, die jeweilige Karte beim entsprechenden Anbieter zu bestellen". Der SMC-B-Bestellvorgang könne erst abgeschlossen werden, wenn bei der Landesapothekerkammer der Antrag auf Erteilung der entsprechenden Karte positiv beschieden worden sei.

Bei der LAK Hessen wird derzeit eine Webapplikation auf der Homepage gebaut und integriert, über welche die Mitglieder künftig die SMC-B beantragen können. "Hier werden wir mit der sogenannten Vorbefüllung arbeiten", heißt es in der LAK aktuell. "Das bedeutet, wir zeigen an, welche Daten wir von dem Mitglied in der Mitgliederverwaltung gespeichert haben und das Mitglied überprüft diese auf Richtigkeit und korrigiert diese bei Bedarf."

Katja Chalupka
 

Presse-Ansprechpartnerin:

Katja Chalupka

Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Niederkasseler Lohweg 185
40547 Düsseldorf

Pressekontakt

Ansprechpartner für Kunden:

medisign Kundencenter

Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot in unserem
Support-Bereich.