30. Juli 2007, Düsseldorf: Die aktuelle Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zur Nutzung der ZOD-Karte als elektronischer Heilberufsausweis (siehe auch Presseinformation der KZBV vom 2007-07-30) kommentiert medisign Geschäftsführer <b>Uwe Meyer-Vogelgesang</b> wie folgt:
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zur Nutzung der ZOD-Karte als elektronischer Heilberufsausweis (siehe auch Presseinformation der KZBV vom 2007-07-30) kommentiert medisign Geschäftsführer Uwe Meyer-Vogelgesang wie folgt:
So geht's also auch! Man investiere gezielt in den Aufbau einer praxisgerechten, leistungsstarken Infrastruktur. Dann erweitere man diese Basis, um auch "offizielle" technische Vorgaben zu erfüllen. Und schließlich regle man noch die konkreten Ausgabeverfahren pragmatisch auf körperschaftsinterner Ebene. Fertig ist der verlässliche Migrationspfad in Richtung Heilberufsausweis.
Was an dieser Entscheidung vor allem verblüfft, ist ihr Nutzen - gerade für die sonst immer nur verordnungsgebeutelten, unmittelbar Betroffenen. Offensichtlich muss man das Rad nicht zum 24. mal neu erfinden. So sind die Start-Risiken bereits im Griff und die Nerven der Anwender von Kinder-Krankheiten entlastet. Dazu kommt ein ganz anderer Motivations-Hintergrund: Zahnärzte und KZVen investieren freiwillig in ZOD, weil sie von den Anwendungsprozessen direkt profitieren. Schön, wenn es die Heilberufsausweis-Funktion jetzt auch noch On-Top gibt.
Im Vergleich mit den Planungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stellt der anwendungsgetriebene Heilberufsausweis à la ZOD die Erfahrungswelt vom Kopf auf die Füße: Er ist nicht "teuer" sondern spart/verdient Geld; er ist nicht "umständlich" sondern bringt Tempo und macht's leichter; er ist nicht "erzwungen" sondern Eintrittskarte. Warum eigentlich nur bei den Zahnärzten?
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