Die KZBV hat vom Bundesgesundheitsministerium die Zustimmung erhalten, dass die Kommunikationsplattform von Zahnärzte Online Deutschland (ZOD) für den gesicherten Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden kann. Qualifizierte Signaturkarten von ZOD sind damit vollumfänglich als eHBA einsetzbar.
Die Entscheidung des BMG garantiert der Zahnärzteschaft einen verlässlichen Planungshintergrund für ihre ZOD-basierten Online-Services (z. B. Abrechnungsportale der KZVen). Insbesondere kann die hier vorhandene ZOD-Telematik-Infrastruktur unabhängig von den Entwicklungen rund um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte jetzt schnell und breitflächig ausgebaut werden. eHBA-Funktionen werden dabei im Bedarfsfall durch direkte technische Migration jederzeit zur Verfügung stehen.
Großen Anteil am Zustandekommen dieser pragmatischen Lösung haben vor allem die bereits mehr als 1.500 zahnärztlichen Anwender der ZOD-Plattform. Die von ihnen dokumentierte hohe Akzeptanz für eine gleichermaßen sichere wie leistungsstarke Telematik-Infrastruktur zeigt, wie erfolgreich freiwillige, im Konsens betriebene Lösungen mit hohem Anwendungsnutzen sein können. Sich dieser Erfahrung zu verschließen, bestand seitens des BMG offensichtlich kein Anlass.
Zu den Details der BMG-Entscheidung siehe auch Pressemitteilung der KZBV
zurück zur Übersicht